Sie sind beliebt und wirklich jeder besitzt sie: Flip-Flops, diese ultraleichten Zehenhalter-Schuhe für den Urlaub am Strand oder am Badesee. Leider sind sie aber nicht sehr sicher, schon gar nicht beim Autofahren. Natürlich gibt es, weder bei uns noch sonst wo in Europa, gesetzliche Vorgaben, welche Schuhe man tragen darf, soll oder muss. Ganz und gar nicht. Heißt natürlich auch, zum Autofahren kann man anziehen, was einem gefällt, sogar Barfußfahren ist nicht per se verboten, wie der ADAC weiß. Aber: Flip-Flops bieten keinerlei Halt und somit auch keine Sicherheit beim Fahren. Daher, so der Automobilclub, kann “…aus Sicherheits-, aber auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht das Fahren mit offenen, locker sitzenden oder hohen Schuhen problematisch sein”. Kommt es durch falsches Schuhwerk nämlich zu einem Unfall, so kann die Vollkaskoversicherung in diesem Fall die Leistung nach einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit mindern oder ganz verweigern. Sollte man zumindest im Auge behalten, wenn man ins Auto steigt!
Ebenfalls wissenswert sind die Ratschläge des ADAC zu Schlauchbooten oder SUP-Boards: Diese dürfen zwar auf dem Autodach transportiert werden, aber: Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei Vollbremsungen oder ruckartigen Manövern nicht herrunterfallen kann. Bei nicht ordnungsgemäßer Sicherung droht ein Bußgeld von 35 bis 60 Euro.
Und das wird auch fällig, wenn man am Heimweg vom Badesee oder Sport mehr Freunde mitnimmt, als das Auto zugelassene Sitze im Fahrzeugschein aufweist.
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