Von den rund 7 Millionen Menschen mit Diabetes mellitus entwickeln etwa 20 bis 30 von 100 Menschen im Laufe ihres Lebens ein diabetisches Fußsyndrom1. Jährlich kommt es deswegen in Krankenhäusern zu etwa 25 000 Amputationen, (plus ambulanten, deren genaue Zahl nicht bekannt ist). Je nachdem, ob einzelne Zehen oder ein ganzer Fuß amputiert wird, hat der Eingriff weitreichende Folgen für Alltag und Lebensqualität. Auch bei länger bestehenden Wunden ist eine nicht operative Behandlung oft noch eine Alternative zur Amputation.
Bei größeren Wunden beraten Ärztinnen und Ärzte sehr unterschiedlich. Die jetzt vorgelegte Entscheidungshilfe des IQWiG soll Patientinnen und Patienten in dieser Situation unterstützen. Sie beschreibt die verschiedenen Behandlungen beim diabetischen Fußsyndrom und zeigt Möglichkeiten auf, wie sich eine drohende Amputation doch noch vermeiden lässt, z. B. durch einen Eingriff zur Verbesserung der Durchblutung.
Die Entscheidungshilfe ist ein Baustein des seit 2019 gesetzlich festgelegten sogenannten Zweitmeinungsverfahrens. Das bedeutet: Eine Ärztin oder ein Arzt, die/der einen planbaren Eingriff empfiehlt, muss Patientinnen und Patienten auf das Recht hinweisen, diese Behandlungsentscheidung noch einmal kostenfrei mit Spezialisten einer anderen Praxis oder Klinik besprechen zu können.
Ein diabetisches Fußsyndrom entsteht durch eine offene Wunde, die sich nicht von allein wieder schließt. Da die Füße bei Menschen mit Diabetes aufgrund von Nervenschäden unempfindlicher für Schmerzen und Druck sein können, wird eine chronische Wunde oft erst spät bemerkt. ↩
Diabetes Mellitus
Neuropathie