Aloe Vera-Produkte liegen im Trend. Von der Körperlotion bis zum Haarschampoo, unzählige Kosmetikprodukte enthalten Aloe Vera-Gel. Seit einiger Zeit wird in Drogeriemärkten und vor allem im Internet Aloe Vera-Saft zur innerlichen Anwendung verkauft. Dem Saft aus der Kaktus ähnlich aussehenden Pflanze wird eine ungewöhnliche Vielfalt an Heilwirkungen zugesprochen. Angeblich hilft das mit 30 bis 50 Euro je Liter sehr teure Getränk unter anderem bei Verstopfung, Husten, Kopfschmerzen, Allergien, rheumatischem Fieber, Herzerkrankungen, HIV-Infektion und Krebs.
Weltweit gibt es circa 300 verschiedene Aloepflanzenarten. Zur Gewinnung des durchsichtigen und etwas schleimigen Gels und des Saftes aus dem Inneren des Blattes dient vor allem Aloe barbadensis Miller. Diese Aloeart wird in den subtropischen Regionen der USA sogar in Plantagen angebaut. Getränke aus Aloe Vera werden als Nahrungsergänzungsmittel beworben. Hierbei wird der Gehalt an Mucopolysacchariden (z. B. Acemannan), Vitaminen, Spurenelementen und Aminosäuren hervorgehoben. Nachweislich medizinische Wunder vollbringt Aloe Vera-Saft jedoch nicht. Es gibt keine wissenschaftlich fundierten Untersuchungen, die seine gesundheitlichen Wirkungen tatsächlich beweisen.
Die einzige wissenschaftlich sicher nachgewiesene Wirkung von Aloe Vera-Inhaltsstoffen beim Menschen ist der stark abführende Effekt der in Blattgrün und Rinde enthaltenen Anthraderivate wie Aloine. Aus diesem Grund ist Aloe Vera hierzulande als Arzneidroge zugelassen. Einige Abführmittel enthalten Aloeextrakte. Angebotene Aloe Vera-Säfte oder Gele enthalten laut Herstellerangaben keine abführenden Aloine. Die Inhaltsstoffe der Säfte sind jedoch nicht standarisiert, jedes Produkt kann anders zusammengesetzt sein. In Deutschland ist Aloe Vera weder als Lebensmittel noch als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Die auch hierzulande angebotenen Produkte stammen aus Ländern mit weniger strenger Gesetzgebung, die Aloe Vera als Nahrungsergänzungsmittel eingestuft haben. Gemäß dem Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb der EU dürfen Produkte, die in einzelnen europäischen Ländern erlaubt sind, auch in allen anderen EU-Ländern verkauft werden.
Nach Ansicht des aid infodienstes sind Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen, die sich normal ernähren, nicht notwendig. Bei ausgewogener Ernährung bekommt der Körper alle Nährstoffe, die er braucht. Eine einseitige, unausgewogene Ernährungsweise kann durch Nahrungsergänzungsmittel nicht ausgeglichen werden, denn in Lebensmitteln ist eine große Vielfalt an lebensnotwendigen und gesundheitsfördernden Inhaltsstoffen enthalten, die durch Nahrungsergänzungsmittel niemals abgedeckt werden kann. Bei Pflanzenextrakten wie Aloe Vera-Saft besteht zusätzlich die Gefahr, dass bei einer Überdosierung die darin enthaltenen sekundären Pflanzenstoffe auch nachteilige Wirkungen entfalten können.