Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind kostenpflichtige Zusatzangebote in Arztpraxen. Sie sollen die Vorsorge verbessern, werden aber seit Jahren kontrovers diskutiert. Manche sind nützlich und evidenzbasiert, andere gelten als überflüssig oder sogar schädlich. Für Patient:innen ist es deshalb wichtig, Nutzen und Risiken sorgfältig abzuwägen, die Kosten zu kennen und die eigenen Rechte wahrzunehmen.
In diesem Artikel erfährst du, welche IGeL-Leistungen sinnvoll sein können, welche kritisch bewertet werden, was sie kosten und welche gesetzlichen Regeln Ärzt:innen beachten müssen.
IGeL-Leistungen sind ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Das bedeutet: Patient:innen zahlen sie selbst. Gründe für die fehlende Kostenübernahme sind meist ein unzureichender wissenschaftlicher Nachweis oder die Ablehnung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Eine Übersicht zu Bewertungen der einzelnen Leistungen bietet der IGeL-Monitor.
Die wissenschaftliche Bewertung von IGeL ist sehr unterschiedlich. Viele Leistungen werden kritisch gesehen, nur wenige gelten als nützlich.
Das Fazit von Expert:innen: Patient:innen sollten vor einer Entscheidung immer unabhängige Informationen einholen – etwa beim IGeL-Monitor oder bei Verbraucherzentralen.
Wer eine IGeL-Leistung angeboten bekommt, hat gesetzlich festgelegte Rechte. Ärzt:innen wiederum unterliegen strengen Pflichten:
Da Praxen die Kosten unterschiedlich kalkulieren, lohnt sich ein Preisvergleich. Auch Krankenkassen können in Einzelfällen Zuschüsse gewähren, besonders wenn es um Risikopatient:innen geht.
Patient:innen sind nicht verpflichtet, eine IGeL-Leistung in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist, bei Unsicherheit Fragen zu stellen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen.
Bei fehlender Aufklärung, unangemessenem Druck oder unzulässigen Praktiken gibt es verschiedene Beschwerdemöglichkeiten:
Thema | Beschreibung |
---|---|
Muss (Pflichten) | Ärzt:innen müssen aufklären, Vertrag vorlegen, Bedenkzeit geben, keine Kopplung mit Kassenleistungen |
Kann (Optionen) | IGeL wählen oder ablehnen, Preise vergleichen, Krankenkasse nach Zuschüssen fragen, Beschwerde bei Druck oder Missständen |
Kosten | Abhängig von der Leistung: von ca. 15 € bis über 2.000 €; üblicher GOÄ-Faktor 2,3×; Vergleich lohnt sich |
Nicht alle IGeL-Leistungen sind automatisch Abzocke, aber auch nicht alle sind sinnvoll.
- Empfehlenswert: Professionelle Zahnreinigung, Lichttherapie und teilweise Akupunktur.
- Kritisch: Ultraschall-Screenings ohne Verdacht, PSA-Test und Glaukom-Screening als alleinige Maßnahme.
- Wichtig: Immer Zeit nehmen, Angebote vergleichen und sich unabhängig informieren.
Unabhängige Quellen wie der IGeL-Monitor oder die Verbraucherzentrale helfen bei der Entscheidung.
Sind alle IGeL-Leistungen schlecht?
Nein. Einige sind nachweislich sinnvoll (z. B. Zahnreinigung, Lichttherapie), andere haben keinen belegten Nutzen oder sind riskant.
Muss ich eine IGeL-Leistung unterschreiben?
Ja. Ohne schriftliche Einverständniserklärung darf keine IGeL durchgeführt werden.
Kann ich IGeL-Leistungen nachträglich widerrufen?
In der Regel nicht, da es sich um eine medizinische Behandlung handelt. Bei fehlender Aufklärung oder unzulässigem Druck können jedoch Beschwerden eingereicht werden.
Gibt es eine seriöse Bewertungsplattform für IGeL?
Ja, der IGeL-Monitor bietet unabhängige, evidenzbasierte Bewertungen.
IGel Leistung
Gesundheitsvorsorge
Zahnreinigung
Glaukom
55% Brustkrebszunahme dank Vorsorge-Ignoranz!
Fragen zu unsichtbaren Alignern
Vorsicht Ansteckungsgefahr! Welche Zahnkrankheiten sich auf den Partner übertragen
Perfekte Mundhygiene: Tipps für gesunde Zähne und starkes Zahnfleisch
Männergesundheit: Vorsorge ist männlich - und zwar richtig!