Die bittere Erkenntnis kommt oft zu spät. Deshalb sollten Eltern, deren Kinder sich einer oft über einen längeren Zeitraum hinweg ziehenden kieferorthopädischen Behandlung unterziehen müssen, sich die Kostenaufstellung der Kieferorthopäden genau ansehen - und sich diese notfalls von der eigenen Krankenkasse oder der UPD erklären lassen. Denn in den Heil- und Kostenplänen können sich Leistungen verbergen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Immer mehr verunsicherte Eltern suchen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland Hilfe.
Frau L. kommt mit ihrer Tochter Annika in die Beratungsstelle. Bei der Zehnjährigen hat die Kieferorthopädin eine ausgeprägte Zahnfehlstellung festgestellt. Einen Heil- und Kostenplan gibt es auch schon. Darin sind zusätzlich diverse private Zusatzleistungen vorgesehen, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht übernehmen wird. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 1.000 Euro. Frau L. ist sehr besorgt. Einerseits möchte sie natürlich die bestmögliche Versorgung für Annika, andererseits ist da aber auch noch der kleine Kevin, der im nächsten Jahr wohl auch eine Zahnkorrektur benötigen wird - eine starke finanzielle Belastung für die alleinerziehende Mutter.
Die Patientenberaterin der UPD klärt Frau L. auf: Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen bei starken Zahnfehlstellungen zunächst 80% der Kosten für die Behandlung des ersten Kindes, für das zweite Kind werden 90% der Kosten übernommen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die Kasse den Eigenanteil zurück. Damit soll sichergestellt werden, dass die nicht immer angenehme Behandlung konsequent durchgehalten wird. Ganz anders sieht es mit den privaten Zusatzleistungen aus. Diese Kosten müssen komplett privat bezahlt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen lediglich die Kosten für Leistungen, die “zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich” sind. Einige der häufig angebotenen Zusatzleistungen haben lediglich ästhetische Vorteile oder verkürzen die Behandlungsdauer, andere wiederum wie zum Beispiel die Versiegelung der Zähne zum Schutz vor Karies können im Einzellfall durchaus sinnvoll sein. Die Preise für privatzahnärztliche Leistungen können stark variieren: nicht jede Behandlung steht in der Gebührenordnung, und Material- sowie Arbeitskosten in Labors sind oft unterschiedlich.
Tipp: Holen Sie sich eine Zweit- oder Drittmeinung ein, auch in Bezug auf die geplante Therapie. Lassen Sie sich die Vor- und Nachteile verständlich erläutern und fragen Sie vor allem bei den angebotenen Zusatzleistungen nach Studien, die den zusätzlichen Nutzen belegen.
Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD bundesweit telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung.
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