Die Situation in Deutschland, die Natur- und Pflanzenmedizin betreffend, ist so, dass mehrere Therapierichtungen nebeneinander bestehen, die von unterschiedlichen wissenschaftlichen Methoden ausgehen. Dies ist politisch so gewollt, um alle diese Behandlungsmethoden , wie Phytotherapie, Homöopathie , Anthroposophie u.a. nicht zu bevormunden und ihnen nicht den Weg zum Verbraucher zu versperren.
Diese gewollte Vielfalt hat aber den Nebeneffekt der Intransparenz, das heißt, der Verbraucher sieht sich einer großen Zahl von pflanzlichen Arzneimitteln gegenüber, laut Bundesinstitut für Arzneimittel sind es derzeit 2250, die er unmöglich überschauen kann.
So kommt es, dass man sich zunächst an der Pflanze orientiert, die als Hauptinhaltsstoff des Produktes angegeben ist, wie etwa Teufelskralle, Johanniskraut, Baldrian u.Ä.
Damit kann man aber noch lange nicht die Wirkung des Arzneimittels oder der Nahrungsergänzung erkennen, denn in der Verarbeitung der Pflanze und der Dosierung der Wirkstoffe bestehen gewaltige Unterschiede. So kann man mit Fug und Recht sagen, Johanniskraut ist nicht gleich Johanniskraut, wie es Professor Dr. Theo Dingermann , Frankfurt, nicht müde wird, zu betonen.
Anläßlich einer Veranstaltung im PresseClub München bedauerte der pharmazeutische Biologe wieder, dass bei der Kennzeichnung von Produkten im Gesundheitsbereich gesetzlich festgeschriebene Vorschriften klare Aussagen behindern, die dem Verbraucher helfen könnten, zu erkennen, was das Produkt leisten kann.
Bis in Deutschland diese gesetzliche Hürde übersprungen sein wird, ist man als Verbraucher auf der sicheren Seite, wenn man ein solches pflanzliches Arzneimittel in der Apotheke erwirbt. Zum einen kann man vom hohen Qualitätsstandard der Produkte ausgehen und zum anderen kann der Fachmann / die Fachfrau Apotheker/In erklären, was der Laie aus der Produktdeklaration nicht ersehen kann. In der Apotheke bekommt man die sogenannten rationalen Phytopharmaka, das heißt, Produkte der Naturmedizin, die über eigene klinische Daten ihrer Wirksamkeit verfügen. Und damit ist nicht nur die sichere Wirkung dieser pflanzlichen Mittel dokumentiert, sondern auch deren Verträglichkeit geprüft..
Es geht dabei nicht um Ausgrenzung, wie Prof. Dingermann betont, sondern um Abgrenzung innerhalb eines extrem heterogenen Marktes, in dem auch viele einfache Produkte angeboten werden, die den Erwartungen der Verbraucher nicht entsprechen können.
Der Verbraucher, so Dingermann, habe ein Recht darauf, dass erkennbar ist, welche Produkte im Rahmen ihrer Zusammensetzung eine zuverlässige Wirkung nahe legen.