Der plötzliche Tod eines Menschen ist für die Familie und Freunde ein Schock. In dieser Situation einer Organspende zuzustimmen, ist für die Angehörigen eine große zusätzliche Belastung - vor allem dann, wenn sich der Verstorbene nie dazu geäußert hat.
Die Bereitschaft der Deutschen, Organe zu spenden, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen: Nach einer repräsentativen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im November 2.000 sind 72 Prozent der Bundesbürger damit einverstanden, dass ihnen nach ihrem Tod Organe entnommen und an andere Menschen weitergegeben werden. Im Vorjahr waren es nur 63 Prozent. Allerdings haben nur 14 Prozent der Befragten ihre Bereitschaft auch durch einen Organspendeausweis dokumentiert.
Wer jedoch zu Lebzeiten versäumt, seinen Willen zur Organspende deutlich zu machen, bringt seine Familie unter Umständen in eine schwierige Lage, denn ist keine Zustimmung zur Entnahme von Organen bekannt, werden laut Transplantationsgesetz die nächsten Angehörigen gebeten, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu fällen. In dieser belastenden Situation lehnt die Familie nicht selten aus Überforderung eine Organspende ab.
In Deutschland warteten im letzten Jahr rund 14.000 schwerkranke Patienten auf eine Organ-transplantation. Nach Angaben des Arbeitskreises Organspende konnten aus Mangel an Spendern jedoch nur 3.819 Organe übertragen werden. Etwa ein Drittel der Patienten, die eine neue Leber, Lunge oder ein Herz benötigen, sterben, bevor ein passendes Organ zur Verfügung steht. Allein 12.000 Patienten stehen auf der Warteliste für eine Nierentransplantation, doch nur 2.219 Nieren wurden im Jahr 2000 verpflanzt.
Wer nach seinem Tod Organe spenden will, sollte am besten einen Organspendeausweis mit sich führen. Das schafft Klarheit und nimmt den Druck von den Angehörigen. Wer sich zu einer Organentnahme nach seinem Tod bereit erklärt hat, kann seine Entscheidung jederzeit zurücknehmen. Da es keine Registrierung der Spender gibt, genügt es, den Organspendeausweis zu vernichten und seine Angehörigen darüber zu informieren.
Weitere Informationen und Organspendeausweise gibt es bei allen AOK-Geschäftsstellen, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Einwohnermeldeämtern und bei Krankenkassen sowie im Internet unter: www.bzga.de/organ/ausweis.htm