Ich möchte trotz meiner Krankheit zu Hause leben – ohne zu leiden.” Das erhoffen sich viele Schwerkranke. Dank der modernen Schmerztherapie und ambulanter Betreuungsangebote wäre dieser Wunsch den meisten zu erfüllen. Doch trotz erkennbarer Fortschritte für diese Patienten mangele es in Deutschland vor allem an einer flächendeckenden Versorgung, betonten Vertreter der vier führenden Fachgesellschaften, die in Berlin erstmals zu einem gemeinsamen Pressegespräch zusammenfanden. Veranstalter war der Limburger Schmerzspezialist Mundipharma. Als Schritt in die richtige Richtung bezeichneten die Experten eine aktuelle Änderung des Sozialgesetzbuches. Danach sind Krankenkassen seit Jahresanfang verpflichtet, ambulante Hospizdienste zu fördern.
In Deutschland sterben jährlich mehr als 200.000 Menschen an einer Tumorerkrankung und vor allem in der letzten Lebensphase ist eine umfassende Betreuung nötig, die weit über die medizinische Regelversorgung hinausgeht. 1400 Betten in nunmehr 89 Palliativstationen und 70 Hospizen seien dafür bei weitem nicht genug. Pro eine Million Einwohner gebe es in Deutschland nur 17 Betten in Palliativeinrichtungen, benötigt würden jedoch 50. Die Situation sei in den letzten Jahren aber besser geworden. Im aktuellen “Hospiz- und Palliativführer 2002” sind aber immerhin 493 ambulante Dienste verzeichnet, die nach Radbruchs Angaben jährlich etwa 15.000 Schwerstkranke in ihrer häuslichen Umgebung betreuen.
Für diese Dienste hat es am ersten Januar eine entscheidende Neuerung gegeben: Aufgrund einer Änderung des Sozialgesetzbuches (§ 39a SGB V) sind die Krankenkassen nun verpflichtet, ambulante Hospizdienste finanziell zu fördern…Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist allerdings, dass der ambulante Hospizdienst mit palliativmedizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeitet. Hausärzte sollten sich deshalb vermehrt auf dem Gebiet der Schmerztherapie weiter qualifizieren, um dem Anspruch der Schwerkranken gerecht zu werden.
Wenn Palliativmedizin als eine ernstgemeinte Alternative zur aktiven Sterbehilfe gesehen werden soll, muss sie in Zukunft als Gesamtkonzept entwickelt werden, forderte Professor Dr. Eberhard Klaschik aus Bonn. “Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung im ambulanten und stationären Bereich”, so der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Darüber hinaus seien Angebote zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegepersonal unabdingbar. Dazu gehört zum Beispiel die Aufnahme der Inhalte der Palliativmedizin in die Weiterbildungsordnung aller ärztlichen Fachgebiete, die Schwerstkranke und Sterbende betreuen. Denn: “Palliativmedizin hat die Aufgabe, umfassend Leiden zu lindern. Ziel ist, dass Patienten mit einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung trotz ihrer begrenzten Lebenserwartung eine Lebensperspektive und bestmögliche Lebensqualität erreichen können.”