Immerhin um rund 30 Prozent (ca. 3 bis 5 Stunden) lässt sich die Dauer der Geburt verkürzen, wenn Arzt oder Hebamme beim Einsetzen der Wehen das Dianatal-Gel® in die Scheide der Gebärenden einführen. Dadurch entsteht ein Gleitfilm, der die Reibungskräfte zwischen Baby und Mutter um bis zum 50 Prozent verringert, wodurch nicht nur die Dauer, sondern auch die Schmerzen bei der Geburt reduziert werden. Zusätzlich werden Beckenboden und Damm geschont. Das ergaben Studien der ETH Zürich und der Schwei¬zerischen Frauenkliniken.
Vorgestellt wurde das innovative Geburtsgel Ende April im Rahmen des 13. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedi¬zin. Das Satellitensymposium unter dem Vorsitz von Prof. Dr. med. Erich Saling, Erich Saling-Institut für Perinatale Medizin e.V. in Berlin, wurde von der Herstellerfirma Kessel GmbH, Mörfelden-Walldorf, unterstützt. Dianatal® Geburtsgel ist als Weltneuheit seit Februar auf dem deutschen Markt und erhältlich über Hebammen, Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken.
„Die Anwendung von Gleitgel ist eine altbekannte und bewährte Maßnahme in der veterinärmedizinischen Geburtshilfe”, erläuterte Saling. Dieses bisher in der modernen Humanmedizin noch nicht verfügbare Konzept ist nun mit Dianatal® Geburtsgel erstmalig auch beim Menschen anwendbar. Ausgangspunkt für die Entwicklung des Geburtsgels war die Entdeckung des Schweizer Gynäkologen Dr. med. Andreas Schaub, Zürich, im Jahr 2002, dass die Verwendung von sterilen Gleitmitteln während der Entbindung mehrere Vorteile für die Gebärende und das Ungeborene hat.
Die Wirkung von Dianatal® Geburtsgel ist rein physikalisch. Eine medikamentöse Wirkung tritt nicht ein. In den klinischen Untersuchungen zeigten sich keinerlei Nebenwirkungen. Privatdozentin Dr. Maritta Kühnert, Leitende Oberärztin der Klinik für Geburtshilfe und Perinatalmedizin der Philipps-Universität Marburg, berichtete ebenfalls von den guten Erfahrungen, die sie an ihrer Klinik mit Dianatal®-Gel gemacht hat. Einziger Nachteil: Die Kosten für das Gel (ca. € 125,–) werden bisher nicht von den Krankenkassen übernommen.