Unter der Moderation von Prof. Volker Fintelmann, Hamburg, diskutierten Experten aus Klinik und Praxis die Misteltherapie mit Gesamtextrakten bei soliden Tumoren und stellten Praxisleitlinien auf, um die Therapie aus praktischer Sicht zu vereinfachen.
Mistelpräparate können prinzipiell in allen Phasen der Tumortherapie ergänzend zur onkologischen Standardtherapie eingesetzt werden, stellten die Experten einleitend fest. Dabei sollte die Therapie unmittelbar nach Diagnosestellung beginnen, um die Verträglichkeit der Strahlen- und Strahlentherapie zu verbessern. Die Experten waren sich weiterhin einig, dass die übliche subcutane Gabe des Präparates (= unter die Haut) zur Modulation und Anregung des Immunsystems, zum Schutz gesunder Zellen während der Chemotherapie und insgesamt zu einer Verbesserung der Lebensqualität führt. Dabei beträgt die Behandlungsdauer im Rahmen der sogenannten adjuvanten Tumortherapie zur Verhinderung von Rezidiven 5 Jahre. Die Therapie von bereits streuenden oder inoperablen Tumoren (palliative Tumortherapie) ist zeitlich unbegrenzt, solange der Patient von ihr profitiert.Dosierung dem Krankheitsverlauf anpassen
Für eine optimierte Therapie sollte die Dosierung von Mistelgesamtextrakten dem jeweiligen Krankheitsverlauf angepasst werden. Aus diesem Grund ist eine Standarddosierung nicht sinnvoll. Zur langsameren und somit verträglicheren Dosissteigerungen sollten Originalpackungen verwendet werden, die in unterschiedlichen Dosierungsstufen erhältlich sind. Hiermit kann eine schrittweise Dosiserhöhung durchgeführt werden. Kommt es hingegen auf eine kräftige Mistelwirkung an, so stehen zur schnellen Dosissteigerung Serienpackungen mit aufsteigenden Konzentrationen in einer Packung zur Verfügung. Der Wirkstoff sollte bis zu einer optimalen Patientenreaktion (z. B. begrenzte lokale Hautreaktion bis 5 cm Durchmesser an der Injektionsstelle nach 24 Stunden oder ein Temperaturanstieg > 0.5°C) gesteigert werden. Mit der so ermittelten Dosierung erfolgt die anschließende Erhaltungstherapie. Bei nachlassender Wirkung wird die Dosis wieder schrittweise erhöht. Insgesamt ist zu beobachten, dass sowohl die Wirtsbaumauswahl als auch die Dosierung in die Hand des behandelnden Arztes gehört.
Aufgrund mehrerer rechtskräftiger Urteile unterschiedlicher Sozialgerichte zur Verordnungsfähigkeit von HELIXOR im Rahmen einer adjuvanten Tumortherapie auf Kassenrezept muss man zu der Überzeugung kommen, dass anthroposophische Mistelpräparate entsprechend ihrer Zulassung sowohl in der adjuvanten als auch palliativen Tumortherapie auf Kassenrezept verordnet werden können. Dies insbesondere deswegen, weil bis heute keine Krankenkasse in den uns bekannten Verfahren Rechtsmittel eingelegt hat und somit das jeweilige Urteil gegen sich in vollem Umfang akzeptiert hat.
Quelle: Expertenkonferenz „Helixor®-Therapie bei soliden Tumoren”, 19.03.2008, Frankfurt, Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft Tumortherapie des H. G. Creutzfeldt-Institutes zu Kiel