Zwischen 1974 und 1991 wurde in den alten Bundesländern nicht gegen Keuchhusten geimpft. Jugendliche und junge Erwachsene, die in diesem Zeitraum geboren wurden, verfügen daher nur selten über einen Impfschutz. Auch eine durchgemachte Keuchhusten-Erkrankung bietet keinen lebenslangen Schutz. Nach circa 15 Jahren kann man sich erneut anstecken. Bei jedem dritten länger anhaltenden Husten bei Jugendlichen und Erwachsenen handelt es sich um Keuchhusten. Ungeimpfte Jugendliche sollten deshalb schnellstens ihren Impfschutz nachholen. In Deutschland ist als einziger Impfstoff zur Grundimmunisierung von Jugendlichen der Keuchhusten-Impfstoff Pac Mérieux zugelassen.
Ein idealer Zeitpunkt, um für einen ausreichenden Impfschutz zu sorgen, ist die J1-Jugendgesundheitsberatung. Der Jugendarzt überprüft dabei sowohl den Impfstatus als auch den gesundheitlichen Zustand des Jugendlichen und macht sich ein Bild über die gesamte Entwicklung.
Die Jugendgesundheitsberatung können Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren beim Arzt ihres Vertrauens in Anspruch nehmen. Die Kosten sowohl für die Gesundheitsberatung als auch für alle empfohlenen Impfungen tragen die Krankenkassen.
Anne ist wieder gesund. Nach über zwei Monaten hat sie den Keuchhusten endlich überwunden – allerdings nicht ohne Folgen: In der Schule hat sie einiges versäumt und auf ihr Sporttraining musste sie lange verzichten. Anne hat viel nachzuholen, eine rechtzeitige Auffrischimpfung hätte dies verhindern können. Was ist schon ein kleiner Pieks im Vergleich zu wochenlangem Husten?