Wozu wird das Bonusheft benötigt?
S. Herr: Auch weiterhin die Bonusregelung bestehen. bei der jährlichen zahnärztlichen Routineuntersuchung der letzten 5 bzw. 10 Jahre erhält der Versicherte einen höheren Festzuschuß bei der Anfertigung von Zahnersatz und Zahnkronen.
Frage :Thema “Galvanische Ströme”: Muss ich mit unterschiedlichen Metallen, die für Plomben, Kronen etc. zusammenkommen, mit unangenehmen Ladungen im Mund rechnen?
Dr. I.v. Stebut: Wenn diese unterschiedlichen Metalle in direktem Kontakt miteinander sind und auf der galvanischen Spannungsreihe weit auseinander liegen fließen in der Tat Ströme. Daher keine Amalgamfüllung neben einer Goldkrone!
Frage: Ich habe vor vier Monaten eine Brücke bekommen und habe jetzt Beschwerden beim Kauen. Woran kann das liegen und wie muß ich mich gegenüber meinem Zahnarzt verhalten?
Dr. I.v. Stebut: Bitte gehen Sie zu Ihrem Zahnarzt und tragen Sie die Beschwerden vor. Typischerweise lassen Beschwerden innerhalb des ersten halben Jahres nach. Sollte Ihr Zahnarzt die Fehler nicht beseitigen können, haben Sie die Möglichkeit eine Zweitmeinung über das Gutachterwesen einzuholen. Dazu müssten Sie Ihre Krankenkasse informieren.
Frage: Muß ich ab 2005 die günstigste Versorgung nehmen?
P.K.Thomsen: Das neue System ermöglicht ihnen jede gewünschte Form von Zahnersatz zu erhalten, ohne ihren Festzuschuss zu verlieren.
Frage: Ich habe im Oberkiefer eine Brücke aus sieben Zähnen. Da mir im gesamten Kiefer das Zahnfleisch zurückgeht, wackelt die Brücke jetzt. Die Zähne rechts und links fehlen schon. Gibt es da Zuschüsse (ab2005) zum Implantat? Mit 40 eine Prothese ist nämlich nicht so toll.
P.K.Thomsen: Sie erhalten den Festzuschuß für den Befund, der nach der ggf. zu entfernenden Brücke besteht und können sich einen implantatfixierten Zahnersatz herstellen lassen, ohne das sie den Festzuschuß verlieren. Das ist ein Fortschritt gegenüber der derzeit gültigen Regelung, daß die Krankenkasse keinen Zuschuß zahlen darf, wenn Implantatversorgungen eingegliedert werden.
Frage: Ich habe jetzt innerhalb von 2 Jahren 2 Aufbiß-Schienen im Schlaf durchbissen. Gibt es eine Möglichkeit, etwas wirksames gegen nächtliches Zähneknirschen zu machen?
S. Herr: Bei starker nächtlicher Knirscheraktion kann es zu vermehrter Bruchgefahr der Schiene kommen. Leider gibt es hier keine Alternativen, außer ggf. die Schiene etwas stärker zu gestalten.
Frage: Wie hoch sind die Circa-Einsparungsmöglichkeiten im Vergleich Edel- zu Nichtedelmetallen?
P.K.Thomsen: Die Einsparungen pro Krone oder Brückenglied werden bei ca. 60 Euro liegen, da das Edelmetall in vollem Umfang Privatleistung ist. Aus den heutigen nickelfreien Nichtedelmetalllegierungen kann von Spezialisten heute jede Art von Zahnersatz hergestellt werden von der Teilkrone, der Brücke bis zur Teleskopversorgung.
Frage: Mein Zahnarzt hat mir für eine Teilprothese mehr berechnet als zuerst auf dem Heil- und Kostenplan stand. Angeblich waren die Materialkosten höher als geplant. Ist das in Ordnung?
Dr. I.v. Stebut: Es handelt sich um einen Kostenvoranschlag! Abweichungen sind in Abhängigkeit von der angefertigten Arbeit möglich.
Frage: Macht es Sinn, sich für den Heil- und Kostenplan einen Kostenvoranschlag von verschiedenen Zahnärzten zu holen?
Dr. I.v. Stebut: Wenn sie gesetzlich versichert sind, können sie keinen Kostenvorteil erwarten, da die Kosten für die Festzuschußleistung gleich sind. Lassen sie sich von ihrem Zahnarzt ausführlich die möglichen Behandlungsalternativen und die dazugehörigen Kosten darstellen. ein Erfolg der Behandlung ist nur bei einem intakten Vertrauensverhältnis (und dies gilt in beiden Richtungen) möglich.
Frage: Ist bei aus dem europäischen Ausland importierten “Ersatzzähnen” mit verminderter Qualität zu rechnen?
P.K. Thomsen: Wichtig ist, das ihr Zahnarzt möglichst ortsnah ein zuverlässig abgestimmtes Verfahren zur Herstellung von Zahnersatz anwendet, da die Bedingungen in der Praxis des Zahnarztes und im zahntechnischen Labor aufeinander abgestimmt sein müssen. Außerdem ist für Sie von großer Wichtigkeit, das sie sich auf die Konformitätserklärung nach dem Medizinproduktegesetz verlassen können. Von diesen Betrieben erhalten sie in der Regel ein Qualitätszertifikat der Allianz meisterliche Zahntechnik. im Internet können sie unter diesem Namen prüfen, ob der Hersteller ihres Zahnersatzes dieser Allianz angehört.
Frage: Ich habe keine Zähne mehr, muß ich trotzdem die Versicherung bezahlen?
S. Herr: Die Zahnersatzleistungen bleiben weiterhin Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie haben nicht die Wahlmöglichkeit auszutreten. Sie erhalten auch als zahnloser Versicherter Zahnersatzleistungen und zahnmedizinische Versorgungen.
Frage: Kann man von seinem ZA verlangen, daß er den Zahnersatz bei einem Labor meiner Wahl anfertigen läßt, auch wenn er mit diesem bisher nicht zusammenarbeitet?
P.K. Thomsen: Es ist nicht zu Ihrem Vorteil, wenn sie in das abgestimmte Verfahren zwischen Zahnarzt und seinem Labor eingreifen. Die Systempartnerschaft Zahnarzt/Labor hat eine hohe Bedeutung für die Qualität Ihres Zahnersatzes.
Frage: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Wird mein zukünftig gesonderter Zahnersatzbeitrag nun doppelt so hoch ausfallen, wie bei dem Arbeitnehmerbeitrag?
S. Herr: Für alle Versicherten, egal ob pflichtversichert oder freiwillig versichert, gilt der einheitliche Beitrag von 0,4%. Als freiwilliges Mitglied zahlen sie keinen doppelten Beitrag.
Frage: Was sind überhaupt Festzuschüsse ?
P.K. Thomsen: Für definierte Befunde sind im gemeinsamen Bundesausschuß übliche Versorgungen mittelwertig festgelegt worden. Diese Versorgungen heißen Regelversorgungen. Für diese Regelversorgungen wurden die notwendigen BEMA-Leistungen und zahntechnischen Leistungen definiert und deren Kosten nach durchschnittlicher Häufigkeit festgestellt. Die Hälfte des sich daraus ergebenden “Betrages” ist der Festzuschuss für diese Regelversorgung. Gleichgültig, welche Versorgungsform sie wählen, erhalten sie in jedem Fall diesen Festzuschuss. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem bisherigen Verfahren.
Frage: Frage: Wie lang ist der Gewährleistungszeitraum für Zahnersatz bzw. -reparatur?
P.K. Thomsen: Der Gewährleistungszeitraum beträgt nach §136 b SGB V nach wie vor 2 Jahre.
Frage: Man hört ja häufig, daß der Zahnersatz im Ausland billiger hergestellt werden kann. Ich möchte meine Prothese auf jeden Fall in Deutschland herstellen lassen. Habe ich die Möglichkeit, die Qualität des Herstellers vorher zu prüfen?
P.K. Thomsen: Ihr Zahnarzt arbeitet mit einem Labor zusammen, mit dem die Verfahrensabläufe in Qualitätspartnerschaft zuverlässig aufeinander abgestimmt sind. Von dem Zahnarzt Ihres Vertrauens werden sie in der Regel mit einem zuverlässigen Zahnersatz versorgt werden können. Ich kann Ihnen die Mitglieder der Zahntechniker-Innung, die in der Allianz meisterliche Zahntechnik zusammengeschlossen sind, empfehlen. Unter dem gleichnamigen Internetauftritt können sie sich in ihrer Region über die teilnehmenden Betriebe informieren.