Geht’s? Oder lieber doch nicht? Ganz ehrlich, wie oft stellt man sich als Autofahrer diese Frage? Vor allem dann, wenn man einen schleichenden Truck oder bummelnde Spazierfahrer vor sich hat. Genau so oft hat man aber auch die Schrecksekunden in Erinnerung, die entstehen, wenn es letztlich nur sehr knapp war. Wie unsinnig diese lebensgefährlichen Überholmanöver oft sind, erkennt man spätestens, wenn der Harakiri-Fahrer wenig später hinter einer unüberholbaren Kolonne herschleichen muss. Leben riskiert, nichts gewonnen! Nicht mal jene wenigen Minuten, die rein statistisch gesehen, als Zeitersparnis sich errechnen lassen.
Auch wenn die Unfälle durch unbedachtes Überholen in den den letzten Jahren weiter rückläufig waren, so zählen sie immer noch zu den schweren bis sehr schweren Unfällen, vor allem auf Landstraßen.
Egal, wer letztlich unsere Ungeduld am Steuer beeinträchtigt, meist wird die erforderliche Wegstrecke falsch kalkuliert und die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs unterschätzt, warnt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern der HUK-Coburg. Und die ADAC-Unfallforschung registriert laut aktuellen Zahlen mit fast 40 Prozent deutlich häufiger lebensbedrohliche Verletzungen bei missglückten Überholvorgängen als bei anderen Unfällen. Wer es dennoch nicht lassen kann, sollte einerseits nicht nur die, auch beim Überholvorgang, vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke beachten, sondern vor allem die einsehbare Strecke richtig abschätzen. Denn gerade diese wird häufig fehl beurteilt. Sichtweite und Wegstrecke, das sind zwei Paar Stiefel und führen häufig zu brenzligen Situationen, wenn einem Überholenden „der Platz ausgeht“ und der Gegenverkehr sich schneller nähert als erwartet. Oftmals wird nicht nur die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Verkehrs unterschätzt, sondern auch die eigene für die Dauer des Überholens.
Ein einfaches Beispiel kann verdeutlichen, was man dabei gerne unterschätzt: “Denn um auf einer Landstraße mit maximal 100 km/h gefahrlos ein anderes Fahrzeug überholen zu können, sollte die Sichtweite mindestens 700 Metern betragen. Das entspricht rund 14 Leitpfosten am Straßenrand. So weit muss die Gegenfahrbahn einsehbar und auch frei sein.” Wer also einen LKW mit 60 km/h überholen will, braucht zu Beginn des Überholvorgangs eine freie Strecke von knapp 600 Metern. Der ADAC geht sogar soweit, grundsätzlich Tempo 100 für das Vorbeifahren an einem Lkw, zu empfehlen.
Da sollte man sich vor jedem Überholvorgang dann doch die Frage stellen, ob die errechenbare Zeitersparnis von etwa anderthalb Minuten (bei 20 km Strecke), all diese Risiken wert sind.
Quelle: Ratgeber Goslar Institut
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