Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen.
Selbstverständlich können alle wichtigen Reiseversicherungen - außer der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung - noch unmittelbar vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden. Idealerweise dort, wo die Reise gebucht wurde. Auch direkt am Flughafen kann noch eine Reiseversicherung abgeschlossen werden: In einem Reisebüro erhalten Kunden die notwendige Beratung und können ihren Versicherungsschutz auch noch kurz vor dem Abflug buchen. Besonders ratsam ist es, eine Reise-Krankenversicherung abzuschließen, die auch einen Kranken-Rücktransport und die Reise-Assistance beinhaltet. Diese Versicherung erspart im Ernstfall viel Geld für einen eventuellen Rücktransport oder für Arzthonorare, die gesetzlich Versicherte meist direkt vor Ort bezahlen müssen und später nicht immer oder nur zu einem kleinen Teil erstattet bekommen.
Familienprämien und Paarprämien sind gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt.
Wer vor Reiseantritt erkrankt, sollte sich umgehend mit der Reise-Assistance in Verbindung setzen. So lassen sich Zahlungskürzungen durch eine verspätete Stornierung gegebenenfalls vermeiden.
Reisende sollten beim Abschluss einer Reise-Krankenversicherung immer prüfen, ob die so genannte Nachhaftung gedeckt ist. Dies ist leider nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall, denn oft ist der versicherte Zeitraum zu kurz bemessen. Beispielsweise erstattet die mit der Mondial Assistance ELVIA Reiseversicherung die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit über das Ende der versicherten Reise hinaus. Dies gilt bis zu 45 Tagen ab Beginn der Behandlung. Gute Reiseversicherungsprodukte beinhalten daneben auch die Reise-Krankenversicherung immer inklusive des Kranken-Rücktransports und der Reise-Assistance.
Zum versicherten Reisegepäck gehört das gesamte persönliche Reisegepäck, also aufgegebenes Gepäck, Handgepäck und alle am Körper getragenen Dinge.
Die Hausratversicherung ist keineswegs ein Ersatz für die Reisegepäckversicherung. Nur eine Reisegepäck-Versicherung bietet speziellen Schutz gegen Reiserisiken. Während die Hausratversicherung ausschließlich Schäden ersetzt, die durch Raub oder Einbruchdiebstahl entstehen, sind über die Reisegepäck-Versicherung auch urlaubstypische Risiken wie z. B. der „einfache” Diebstahl oder der so genannte „Trickdiebstahl” versichert. Sollte im Urlaub unbemerkt die Handtasche gestohlen oder aus dem Hotelzimmer mit einem Zweitschlüssel ein Koffer entwendet werden, dann gilt dies für die Reiseversicherung immer als Schadensfall - nicht aber für Ihre Hausratversicherung.