Bei der permanenten Schminke wird die Farbe mit Hilfe einer Nadel in die obere Hautschicht eingeführt um beispielsweise die Lippenkonturen zu betonen. Wird das Pigment inkorrekt aufgetragen, so können die unerwünschten Folgen mehrere Jahre sichtbar bleiben und dies ist im empfindlichsten Teil des Körpers, im Gesicht.
Im Falle einer Permanent Make-up Kundin, die sich in einem Kosmetikstudio in München behandeln lies, gestand das Amtsgericht ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro ein und einen Anspruch auf Ersatz bei möglichen Schäden, die sich in Zukunft noch ergeben könnten.
Die Hintergründe: bei einer Lidstrich-Behandlung wurden bei der besagten Kundin die falschen Farben verwendet, und diese in zu tiefen Hautschichten eingebracht. Das schlimmste bei all dem: die Lidstriche wurden unsymmetrisch aufgemalt.
Obwohl das Amtsgericht die Verfärbung und die unsymmetrischen Lidstriche nicht als besonders entstellend empfand, sprach es sich für die Auszahlung von Schmerzensgeld aus. Das Kosmetikstudio, so die Begründung, habe unsachgemäß gearbeitet und die Folgen der mangelhaften Behandlung sind im Alltag für die nächsten Jahre ständig sichtbar, was zu einer psychologischen Belastung führen kann. Dies spricht aus juristischer Sicht für eine eindeutige Körperverletzung.
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