Das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gab bekannt, dass Insekten ab 2016 in die Lebensmittelverordnung aufgenommen und in Lebensmittelläden erhältlich sein sollen. Bleibt nur die Frage, welchen gesundheitlichen Nutzen der Verzehr von Heuschrecken, Grillen und Mehlwürmern hat und ob sich die Snacks auch hierzulande durchsetzen.
In vielen Teilen der Welt gelten sie als Delikatesse, in den hiesigen Breitengraden sind sie (noch) ein Nahrungstabu: Obwohl Insekten etwa doppelt so viele Proteine enthalten wie Fleisch oder Fisch, haben viele Menschen einen Ekel davor, sie zu essen. Als „vierflügeliges Geflügel“ bezeichnete sie schon der griechische Dichter Aristopahnes und auch vor einiger Zeit warb die UN für mehr Insekten auf dem Speiseplan. Mit ihrem hohen an Anteil an ungesättigten Fettsäuren, viel Eisen, Mineralien und Vitaminen ist die artenreichste Tiergruppe aber nicht nur sehr gesund. Im Gegensatz zur Massentierhaltung hinterlassen sie einen niedrigen umweltbedingten Fußabdruck, denn sie produzieren weniger Treibhausgase und Ammoniak als Kühe oder Schweine und benötigen deutlich weniger Land und Wasser.
Insekten sind seit jeher Bestandteil der menschlichen Ernährung. Auch heute leisten sie einen großen Beitrag dazu, weltweit ca. zwei Milliarden Menschen satt zu machen. Aufgrund der wachsenden Weltbevölkerung und dem damit verbundenen steigenden Bedarf an Lebensmitteln sehen Experten in der sog. Entomophagie daher eine Möglichkeit, den Hunger auf der Welt zu stillen. Die Schweiz geht hier mit gutem Beispiel voran, denn ab 2016 sollen dort Insekten in Lebensmittelläden erhältlich sein. Derzeit sind die Tiere nur zur Fütterung von Haustieren zum Verkauf zugelassen.
Ob sich dieser Trend auch hierzulande durchsetzen kann, ist fraglich. Die meisten Menschen fühlen sich allein durch den Anblick von Heuschrecken, Maden oder Mehlwürmern angeekelt. Zwar ist der Mensch als „Allesfresser“ für den Verzehr von Insekten geeignet, ob sich der Trend gegen Steak und Schnitzel jedoch durchsetzen kann, darf bezweifelt werden.