Sicher ist Ihnen das auch schon einmal passiert: Ganz hinten versteckt im Kühlschrank entdecken Sie ein eine Packung Speisequark, deren aufgedrucktes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bereits vor ein paar Tagen abgelaufen ist. Was tun? Gehört das Lebensmittel in die Mülltonne oder kann man es noch essen? Wenn die Packung verschlossen ist und das MHD nur kurzfristig überschritten ist, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass das Lebensmittel noch genießbar ist. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nämlich kein Verfallsdatum oder letztes Verbrauchsdatum. Vielmehr garantiert der Hersteller des Produkts mit dem MHD, dass die “wertgebenden” Eigenschaften des Lebensmittels, das sind z. B. Farbe, Geruch und Geschmack, bei angemessener Lagerung mindestens bis zu diesem Datum, aber meistens noch darüber hinaus, erhalten bleiben. Nach Ablauf des MHD ist es ratsam, die Qualität des Lebensmittels genau zu prüfen. Überzeugen Sie sich davon, dass das Produkt noch in Ordnung ist, indem Sie es kritisch begutachten, daran riechen oder eine kleine Kostprobe nehmen. Verdorbener Speisequark beispielsweise riecht hefig oder weist Schimmelflecken auf. In einem solchen Fall werfen Sie die Packung weg. Beachten Sie: das MHD gilt nur für original geschlossene Verpackungen. Nach dem Öffnen der Verpackung gelangen Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen von außen an das Lebensmittel und verursachen bzw. beschleunigen seinen Verderb. Angebrochener Speisequark hält sich bei sachgerechter Aufbewahrung im Kühlschrank nur etwa zwei Tage, bei verschlossner Verpackung bleibt er rund zwei Wochen genießbar. Im Unterschied zum Mindesthaltbarkeitsdatum gibt das Verbrauchsdatum tatsächlich den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel verzehrt sein sollte. Das Verbrauchsdatum ist vorgeschrieben für leicht verderbliche bzw. hygienisch kritische Lebensmittel wie Frischgeflügel oder Hackfleisch. Werfen Sie Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum abgelaufen ist, immer weg und verzehren sie diese nicht mehr.