Cannabis sativa, so der lateinische Name der Hanfpflanze, ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Welt. Lange schon gibt es Anzeichen für ihre medizinische Wirksamkeit, um Schmerzen zu lindern und Entzündungen zu hemmen. Dass Cannabisprodukte bei einigen Erkrankungen einen positiven Effekt haben, konnten in den vergangenen Jahren auch zahlreiche klinische Studien zeigen. Bei Tumorpatienten können Cannabinoide während der Chemotherapie den Appetit anregen und zugleich Übelkeit und Erbrechen eindämmen. Sie können auch helfen, schmerzhafte Muskelverspannungen bei Patienten mit Multipler Sklerose zu unterdrücken. Patienten mit chronischen Schmerzen berichten über gute Erfahrungen mit hanfbasierten Substanzen.
Aufgrund seiner Rauschwirkung fällt das „Naturprodukt“ Hanf in Deutschland jedoch unter das Betäubungsmittelgesetzt (BTM), und der in ihm vorkommende Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) wird als ein nicht verkehrsfähiger Stoff klassifiziert. Der Verkauf und Handel von/mit THC sind also verboten, der Konsum ist es nicht. In Deutschland ist nur ein einziges künstlich hergestelltes Cannabis-Medikament, das als Mundspray verabreichte Sativex, bei einer medizinischen Indikation zugelassen, nämlich den schmerzhaften Muskelverspannungen bei Multipler Sklerose. Zwei weitere Präparate, Dronabinol und Nabilon, sind in Deutschland nicht zugelassen, können jedoch auf einem Betäubungsmittelrezept durch den Arzt verschrieben werden. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen weigern sich in den meisten Fällen, die Kosten zu übernehmen.
Um herauszubekommen, bei welchen rheumatischen Erkrankungen, die mit chronischen Schmerzen einhergehen, Cannabisprodukte wirken und ob sie verträglich und sicher sind, hat man nun in Deutschland – aber auch Kanada und Israel – eine systematische Literatursuche durchgeführt. Ausgewerter wurden nur aussagekräftige Studien. Wenn also das Cannabisprodukt mit einem Scheinmedikament (Placebo) verglichen wurde und zudem weder Arzt noch Patient wussten, was von beiden sie erhielten. Bei der Sichtung der als randomisiert doppelblind bezeichneten Studien (englisch, RCT: randomized controlled trial) stellten die Forscher schnell fest, dass die Datenlage bei der medikamentösen Therapie von Rheumaerkrankungen mit Cannabisprodukten spärlich ist.
Die Studien zeigten keine bessere Wirksamkeit der untersuchten synthetischen Cannabisprodukte gegenüber Kontrollsubstanzen (Placebo bzw. schmerzlinderndes Antidepressivum). Die Patienten berichteten, die Cannabisprodukte trotz einiger unangenehmer Nebenwirkungen wie beispielweise Konzentrationsstörungen, Sedierungen oder Müdigkeit gut vertragen zu haben
Die Experten der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. plädieren dafür, dass die Bundesregierung ein Gesetz zum medizinischen Gebrauch von Cannabisprodukten erlässt und dann die Verordnungen langfristig über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Professor Dr. med. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V., fasst die Position zusammen: „Wir wollen Schmerzpatienten nicht die Therapie mit Cannabinoiden vorenthalten. Aber gebraucht werden mehr Studien und mehr Medikamentenzulassungen.“ Jede Form einer Eigentherapie lehnt der Experte ab. „Patienten, die sich mit dem sogenannten Medizinalhanf oder Cannabis aus Eigenanbau selbst behandeln, fügen ihrem Körper ein in seiner Dosis permanent schwankendes Medikament zu und riskieren belastende Nebenwirkungen.“
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