In vielen Familien wird die Pflege von Angehörigen durch Familienangehörige sichergestellt. Wer zu Hause pflegebedürftige Menschen betreut weiß, dass dafür viel Engagement, Herzblut und liebevolle Zuwendung notwendig ist. Doch auch die Hygiene darf im Bereich der Pflege und der ambulanten Palliativversorgung nicht vernachlässigt werden. Um die Pflege zumindest finanziell zu erleichtern, hat der Gesetzgeber deshalb dafür gesorgt, dass Personen die Menschen im häuslichen Umfeld betreuen, Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro im Monat haben. Diese Pflegehilfsmittel sollen dazu beitragen, sowohl den Pflegenden zu unterstützen und die Pflege zu erleichtern, als auch die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern.
Für die Zeit der Corona-Pandemie wurde diese Regelung bis vorerst 31. Dezember 2020 auf eine Pauschale von 60 Euro im Monat erhöht. Dazu muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Die Pflegehilfsmittel können wie gewohnt gekauft und anschließend bei der Pflegekasse eingereicht werden. Bis zu 60 Euro werden zurückerstattet.
Angehörige müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zu haben. Der Pflegegrad des Pflegebedürftigen muss offiziell anerkannt sein, wobei es keinen Unterschied macht um welchen Pflegegrad es sich handelt – alle Grade sind gleichberechtigt. Pflegebedürftige müssen zudem in einer Wohnung, einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen leben und von zumindest einer privaten Person zu Hause gepflegt werden.
Pflegehilfsmittel, die der Gesetzgeber rückerstattet, werden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genannt. Es handelt sich dabei um Hilfsmittel, die für die Hygiene notwendig sind und die Pflege eines Angehörigen effizienter und angenehmer machen sollen. Dazu gehören Handdesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutzmasken, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.
Viele Beteiligte wissen gar nicht, dass die Pflegeversicherung eine große Zahl an Produktangeboten erstattet. Unübersichtliche Verfahren und ungenügende Informationen über den Rechtsanspruch machen es den Betroffenen unnötig schwer und verhindern, dass die Leistungen in Anspruch genommen werden. Einige Firmen haben sich daher darauf spezialisiert, Unterstützung bei der Beschaffung und den Formalitäten anzubieten.
Mittlerweile gibt es viele Unternehmen, die eine Pflegebox anbieten, die alle notwendigen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beinhaltet und jeden Monat direkt gratis zugeschickt wird. Der Inhalt kann meist flexibel angepasst werden. Dies bedeutet eine große Entlastung für die Beteiligten, da umständliche Besorgungen in Apotheken und Sanitätshäusern wegfallen. Der Nachteil dieser Form ist jedoch, dass der Bestellwert auf die gesetzliche Höchstgrenze von derzeit 60 Euro festgelegt ist.
Wenn Sie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst in der Apotheke einkaufen, dann gehen Sie zunächst in Vorleistung. Die Originalquittungen können Sie dann bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Diese erstattet Ihnen im Nachhinein – sofern Ihr Antrag genehmigt wurde – die Kosten bis zum Höchstbetrag. Bequemer ist es, wenn Sie eine Pflegebox bestellen. Denn in diesem Fall entstehen Ihnen keine direkten Kosten, da die Anbieter meist direkt mit der Pflegekasse abrechnen.