In dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts in Kassel wurde die Adipositas grundsätzlich als Krankheit anerkannt. Adipositas und die damit verbundene Folgeerkrankungen zählen zu den Haupttodesursachen in den Industriestaaten. Der Anteil an übergewichtigen Personen innerhalb der Bevölkerung liegt je nach Altersgruppe bei bis zu 70 Prozent. Die jährlich durch Adipositas entstehenden Folgekosten von etwa 5,5 Milliarden Euro sind ein brisanter ökonomischer Sprengsatz.
Das Urteil wurde aus Anlass einer Klage von Patienten um Erstattung der Kosten für eine Magenverkleinerung durch die Krankenkasse gefällt. Laut aktueller Rechtssprechung wird demnach die Magenverkleinerung von den Krankenkassen bezahlt. Entsprechend der Leitlinien der DAG (Deutsche Adipositas Gesellschaft) ist die chirurgische Magenverkleinerung das letzte Mittel, wenn andere Behandlungsmethoden wie z.B. Ernährungsumstellung und medikamentöse Behandlung ausgeschöpft wurden.
Die Effizienz einer medikamentösen Behandlung mit dem Lipasehemmer Orlistat wurde kürzlich in einer Vier-Jahres-Studie bewiesen. Zusammen mit der kostenlosen Therapiebegleitung “leichter abnehmen” ist so eine kontinuierliche und langfristige Gewichtsabnahme möglich.
Prof. Dr. Alfred Wirth, Präsident der Deutschen Adipositas Gesellschaft e. V., erklärte auf der Jahrestagung der DAG, dass in bis zu 70 Prozent der Fälle von einer genetischen Veranlagung für die Adipositas auszugehen ist. Die Experten sind sich einig: 98 Prozent sehen in der Adipositas ein behandlungsbedürftiges eigenständiges Krankheitsbild. 52 Prozent fordern zudem, die medikamentöse Therapie nach Versagen konventioneller Maßnahmen als Standard zu etablieren. Mit dem aktuellen Urteil nimmt das Bundessozialgericht Abstand von der Haltung der Krankenkassen, welche im starken Übergewicht vor allen Dingen ein selbstverschuldetes Schicksal sahen.