Wir müssen sparen – das wissen wir ja bereits. Um die enormen Ausgaben für rezeptpflichtige Arzneimittel einzuschränken, hat sich die Politik deshalb ein ganz besonders Schmankerl für Ärzte und Apotheker ausgedacht. Denn die haben ja mit ihren Patienten /Kunden viel zu wenig Arbeit und viel zu hohe Einnahmen. Also erfanden kluge Köpfe im Ministerium eine Regelung zur Regelung und versahen sie mit dem leicht und für jedermann sofort verständlichen Begriff “Aut idem”, was bekanntlich aus dem Lateinischen kommt und mit: “das gleiche” übersetzt werden kann. Seit dem 23. Februar 02 müssen Ärzte nun nach dem Prinzip “das gleiche” vorgehen, denn die “Aut idem-Regelung” besagt, dass der Arzt auf seinem Rezept, nicht wie bisher ein bestimmtes Medikament verschreibt , sondern (in der Regel) nur noch Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform bestimmt. Der Apotheker wählt dann aus einer Gruppe von qualitativ gleichwertigen Medikamenten das preisgünstigste aus. Der Arzt kann aber in begründeten Fällen auch weiterhin ein konkretes Medikament festlegen.
Das diese “aut idem-Suche” natürlich für Arzt und Apotheker äussert zeitaufwändig ist, braucht kaum erklärt zu werden, aber Zeit haben wir ja, im Gegensatz zu Geld in Hülle und Fülle.
Von der “aut idem”-Regelung verspricht sich das Bundesundheitsministerium ohne Qualitätsverlust für die Patienten dringend notwendige Einsparungen in Höhe von 230 bis 250 Millionen Euro. Um die Auswirkungen des Gesetzes zu beobachten, hat der Bundestag die Bundesregierung dazu verpflichtet, spätestens Ende des Jahres einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Da stellt sich doch gleich die Frage, was wird die Erstellung dieses Erfahrungsberichtes wohl kosten? Oder arbeiten die dafür eingesetzten Referate ganz umsonst? Kaum anzunehmen!
Das neue Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz beinhaltet neben der Aut-idem-Regelung aber noch weitere Maßnahmen: So zum Beispiel: Eine 200 Millionen Euro “Solidarzahlung” der forschenden Pharmaunternehmen im Jahr 2002; dafür verzichtet die Bundesregierung großzügig auf eine Senkung der nicht der Festbetragsregelung unterliegenden Arzneimittel um fünf Prozent. Dies hätte die Krankenkassen 2002 und 2003 um zusammen rund 500 Millionen Euro entlastet.
Der Rabatt, den Apotheken den Krankenkassen gewähren müssen, wird in diesem und im nächsten Jahr von fünf auf sechs Prozent erhöht. Dadurch spart die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) bis zu 255 Millionen Euro.
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen soll Preis und therapeutischem Nutzen von Medikamenten bewerten und die Ärzte darüber informieren; Ärzte sollen Medikamente, die keinen spürbaren medizinsichen Fortschritt bringen (Me-Too-Präparate), nicht mehr verschreiben.
Krankenhäuser sollen in ihren Entlassungsberichten für Patienten Arzneimittelwirkstoffe für die ambulante Weiterbehandlung angeben und preisgünstige Alternativen nennen.
Wie bitte? Sie haben ernsthaft vor in nächster Zeit zu erkranken – wir können Ihnen davor nur dringend abraten, denn es ist doch nur noch eine Frage der Zeit, bis die Patienten per Gesetz abgeschafft werden, “aut simile”…