Momentan wird noch mittels Pap-Zytologie im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung nach Zellveränderungen gesucht. Die Bedeutung dieses Tests für die Frauengesundheit ist dabei unumstritten. Dennoch gibt es immer noch ca. 4.700 Neuerkrankungen pro Jahr, ein bedeutender Anteil davon bei jüngeren Frauen. Nun soll die Vorsorge für Frauen noch weiter verbessert werden. Die europäischen Leitlinien favorisieren im Primärscreening den Einsatz der HPV-Testung.
Prof. Dr. Peter Hillemanns, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Medizinische Hochschule Hannover, erläuterte auf einer Presseveranstaltung, welche Neuerungen in Deutschland zu erwarten sind. Eine HPV-Schutzimpfung, so erklärte er, könne die Infektionen mit HP-Viren und das Risiko, an einem Cervix-Karzinom zu erkranken, um 90% senken. Doch noch immer seien in Deutschland zu wenige Mädchen und Frauen, aber auch männliche Jugendliche, dagegen geimpft.
Wie viele andere europäische Experten spricht auch er sich deshalb für ein HPV-basiertes Screening aus. Dabei soll laut EU-Leitlinie entweder ein HPV-Test oder die Pap-Zytologie zum Einsatz kommen (je nach Alter). Nach den neuen deutschen S3-Leitlinien kann in organisierten, populationsbasierten Programmen zum Zervixkarzinom-Screening das Primärscreening auf krebserregende HPV-Typen aufgenommen werden, allerdings nicht für Frauen unter 30 Jahren. Ein Screening-Intervall von drei bis fünf Jahren wird dabei präferiert, Frauen mit einem positiven HPV-Screeningbefund sollten unmittelbar zur Abklärung zytologisch nachuntersucht werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat folgende Eckpunkte für ein zukünftiges Früherkennungsprogramm vorgegeben: Die Krankenkassen sollen im ersten Schritt alle fünf Jahre Informationen an ihre Versicherten im Alter zwischen 20 und 60 Jahren senden und zur Gebärmutterhalskrebs-Vorsorgeuntersuchung einladen.
Ab dem Alter von 30 Jahren haben Frauen die Wahl, entweder alle fünf Jahre einen HPV-Test machen zu lassen oder bei der jährlich basierten Pap-Untersuchung zu bleiben. Eine Kombination oder der Wechsel im Screening-Intervall sind nicht möglich.
Für Frauen, die trotz persönlicher Einladung und Erinnerung nicht am Screening teilnehmen, ist eine HPV-Probe mittels Selbstentnahme geeignet. Die Auswertung aller Tests soll dann nur in qualifizierten und akkreditierten Laboren durchgeführt werden. So die Empfehlung der Autoren der deutschen Leitlinie.
Die Einführung des HPV-Tests in der Früherkennung, so Hillemanns abschließend, ändere nichts daran, dass die Frau trotzdem noch ein Anrecht auf die jährliche Vorsorgeuntersuchungen von Krebserkrankungen des Genitals und der Brust habe. Auch an der engen Beziehung zwischen Arzt und Patientin ändere sich nichts.