Viele Krankenkassen setzen bei der Ablehnung von Anträgen auf ambulante Badekuren offensichtlich auf die Unwissenheit der Versicherten: Denn ohne Einschränkungen können Krankenkassen auch heute erhebliche Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen beim Aufenthalte in einem anerkannten Heilbad zahlen - und zwar eben nicht nur zur Behandlung bestehender Krankheiten, sondern auch zur Krankheitsvermeidung, also der Prävention. Statt alle vier Jahre können Versicherte heute sogar wieder alle drei Jahre bei ihrer Kasse eine solche Maßnahme beantragen.
Die Zahl der ambulanten Badekuren ist trotzdem deutschlandweit in den letzten Jahren von über 550.000 auf derzeit knapp 58.000 genehmigte Anträge gesunken. Diese Entwicklung schadet den Versicherten und kostet die Versichertengemeinschaft letztendlich mehr Geld als eine solche Maßnahme zur Krankheitsvermeidung gekostet hätte. Studien zeigen, dass jeder in die Prävention, also die Gesundheitsvorsorge, investierte Euro langfristig das Dreifache an Ausgaben für spätere Krankheitsbehandlung vermeiden kann. Das gilt letztendlich auch für wohnortferne Präventionskurse etwa für Bewegungstraining, Entspannung oder zur Ernährungsschulung, wie sie in Bad Füssing rund ums Jahr angeboten werden. Hier können die Kassen pro Kurs bis zu 75 Euro Zuschuss zahlen.
Informationen, welche Ansprüche Versicherte bei Kuren und Gesundheitsvorsorgemaßnahmen haben, welche Zuschüsse ihnen zustehen und wie sie ihre Rechte erfolgreich durchsetzen liefert der kostenlos erhältliche Ratgeber “Das Bad Füssing Sparbuch”.
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