Von den 3,5 Millionen Motorradfahrern in Deutschland kommen jährlich fast 40 000 bei Unfällen zu Schaden. Nach Angaben des ADAC erleidet jeder zehnte verunglückte Biker dabei Verletzungen im Halsbereich. Bei 3,6 Prozent der Unfallopfer liegen sogar Halswirbelfrakturen vor. Für den Ersthelfer am Unfallort stellt sich häufig die Frage, ob die Abnahme des Helmes dem Unfallopfer nutzt oder schadet. Auf jeden Fall muss der Helm runter, wenn der Biker bewusstlos ist, nicht atmet oder keinen Puls hat. Dies weist nämlich auf eine lebensgefährliche Situation für den Motorradfahrer hin. Dabei muss die Abnahme des Kopfschutzes mit größtmöglicher Sorgfalt geschehen, weil sonst die Gefahr besteht, dass ein eventuell bestehender Halswirbelbruch destabilisiert wird.
Wenn der Verunglückte bei Bewusstsein ist, ist es besser, wenn der Helm oben bleibt. Es sei denn, der ansprechbare Motorradfahrer möchte ausdrücklich, dass man ihm den Kopfschutz abnimmt. Aber auch hier gilt, den Helm immer sanft und unter Fixierung des Kopf-Halsbereiches abzunehmen.
Und so geht es: Zur sicheren Helmabnahme sind zwei Personen nötig. Helfer eins kniet sich ans Kopfende des Verletzten und hält den Kopf an Helm und Unterkiefer in Längsrichtung leicht auf Zug. Helfer zwei kniet neben dem Verletzten, nimmt eine eventuell vorhandene Brille ab und öffnet den Kinnriemen. Dann übernimmt er die Aufgabe, die leichte Streckung der Halswirbelsäule weiter aufrecht zu erhalten. Helfer eins zieht jetzt den Helm vorsichtig zu sich hin und damit vom Kopf des Unfallopfers herunter. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, dass der Kopf so gut wie möglich stabilisiert wird, möglichst ohne eine Bewegung in der Halswirbelsäule zu verursachen. Ist der Helm abgenommen, muss der Kopf solange weiter fixiert werden, bis der Rettungsdienst die Versorgung übernimmt.