Immer häufiger entscheiden deutsche Gerichte, dass Kinder die Pflegekosten ihrer Eltern übernehmen müssen. Zwar werden die Pflegekosten in der Regel von der Pflegeversicherung getragen. Maßgeblich für die Höhe des Pflegegeldes ist die Pflegestufe. Oftmals übersteigen die Heim- und Pflegekosten jedoch das Pflegegeld und die finanziellen Verhältnisse des Pflegebedürftigen, so dass die Kosten meist von der Sozialversicherung übernommen werden müssen. Diese holt sich das Geld dann allerdings immer häufiger von den Angehörigen der Pflegebedürftigen wieder - und das sind zumeist deren Kinder.
Häufig sind Pflegebedürftige in eine Pflegestufe eingestuft worden, die die Kosten der Pflege nicht deckt. Der Grund hierfür liegt oftmals in der Unkenntnis, wie die Pflegebedürftigkeit überhaupt festgestellt wird. Viele Betroffene meinen, dass eine eventuell vorliegende Krankheit wie eine Herzinsuffizienz bereits eine Pflegebedürftigkeit bescheinigt. Tatsächlich kommt es bei der Pflegebedürftigkeit nicht auf die Krankheit, sondern auf die Hilfebedürftigkeit der Person an. Auch gehen viele Pflegebedürftige davon aus, dass sich ihr Arzt automatisch um ihre Pflegebedürftigkeit kümmert und wissen nicht, dass sie einen Antrag auf Pflegeeinstufung stellen müssen. Besonders verbreitet ist dieser Irrtum, wenn sich bei bereits eingestuften Pflegebedürftigen der Pflegebedarf vergrößert und eigentlich eine höhere Pflegestufe zur Deckung der Kosten notwendig ist. Auch hier wird die Pflegeversicherung lediglich auf Antrag des Betroffenen tätig.
Aufklärung und viele wertvolle Tipps sind enthalten im Buch
“Pflegefall - was zahlt die Pflegeversicherung? So erhalten Sie die richtige Pflegestufe!” von Rechtsanwalt Konstantin Theodoridis ist im MedizinRecht.de Verlag erschienen, Frankfurter Schriften Band 7, 52 Seiten12,80 €, ISBN 3936844119