Sommer, Sonne, Strand –Krankheit? Nein, danke, wird da jeder sagen, aber ein Beinbruch oder Zahnschmerzen im Urlaub können nicht nur den Spaß verderben, sondern auch die Urlaubskasse schnell schrumpfen lassen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur, wenn mit dem Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht - und das ist bei beliebten Zielen wie Ägypten, den USA oder der Karibik nicht der Fall.
Doch selbst wenn die Reise in ein Land geht, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist dies keine Garantie für eine vollständige Versorgung: Denn die gesetzliche Versicherung erstattet Beträge nur in der Höhe, die eine entsprechende Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Was darüber hinausgeht, muss der Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Auch die Kosten für den Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Kassen nicht - obwohl der oft notwendig ist und zum Beispiel als Einzeltransport aus Spanien zurück nach Deutschland leicht 20.000 Euro kosten kann.
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung wie sie beispielsweise dieAXA anbietet, gewährleistet, dass der Patient nach Hause transportiert wird, wenn es medizinisch notwendig ist. Zudem ersetzt die Police alle Kosten für dringende ambulante und stationäre Behandlungen durch frei gewählte Ärzte; und im Krankenhaus wird der Versicherte als Privatpatient untergebracht. “Auch verordnete Arznei- und Verbandmittel muss der Patient so nicht selbst zahlen”, erklärt Klaus Tekniepe von AXA. Die Versicherung springt zudem ein, wenn im Urlaub eine schmerzstillende Zahnbehandlung nötig ist. Kosten für Zahnersatz übernimmt die Auslandsreise-Krankenversicherung allerdings nicht; ebenso wenig wie für Behandlungen, die vor Reisebeginn absehbar oder gar Zweck der Reise sind.
Info: Eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann in der Regel als Kurzzeit- oder Jahresvariante abgeschlossen werden. Letztere ist bereits ab zehn Euro zu haben und dann sinnvoll, wenn mehrere Urlaube oder Geschäftsreisen geplant sind. Sie gewährt weltweiten Schutz bei Reisen bis zu jeweils 42 Tagen.