Pflanzliche Arzneimittel dürfen nicht zum Sündenbock gemacht werden, wenn Wechselwirkungen zwischen chemischen Arzneimitteln und Pflanzeninhaltsstoffen festgestellt werden, denn diese negativen Wirkungen, die sowohl in einer Verstärkung der eigentlichen Arzneimittelwirkung als auch in einer Schwächung liegen kann, ist in erster Linie den jeweiligen chemischen Substanzen zuzuschreiben.
Dieses Resumée zog Professor Dr. Volker Schulz, Berlin, auf einer Pressekonferenz des Komitée Forschung Naturmedizin e.V. in München. Denn pflanzliche Arzneimittel beeinflussen die Konzentration von Arzneistoffen im Körper oft weniger stark als zum Beispiel bestimmte Nahrungsmittel.
So wurde erst in letzter Zeit darüber diskutiert, dass auch so weit verbreitete Nahrungs- und Genussmittel wie etwa Bienenhonig oder Rotwein zu Veränderungen der Blutspiegel von Risiko-Arzneistoffen führen können. Auch Knoblauch und Kresse, Coca Cola und Alkohol oder gegrilltes Fleisch haben Einfluss auf die Wirkung einiger Arzneisubstanzen. Deshalb käme aber niemand auf die Idee, so Prof. Schulz, Grapefruitsaft, Rotwein oder Schwarzen Tee mit Warnhinweisen zu versehen.
Eine solche Forderung ist aber für die Phytopharmaka erhoben worden, die gegebenenfalls mit chemischen Arzneimitteln in Wechselwirkungen treten können. Das wäre aber der falsche Weg, meinen die Hersteller dieser Pflanzenarzneien. Denn das Risiko geht eindeutig von den synthetischen Spezialmitteln,und zwar solchen mit geringer therapeutischer Breite, aus. Die Hersteller dieser Substanzen stehen wohl eher in der Pflicht, ihre toxischen Arzneimittel auf etwaige Interaktionen zu überprüfen, auch auf solche mit alltäglichen Lebens- und Genussmitteln. Dass dies bisher noch nicht geschieht, hängt mit den bürokratischen Strukturen zusammen: Die Arzneimittelzulassungsbehörde BfArM ist nicht für Lebensmittel zuständig und umgekehrt fallen Medikamente nicht in die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden. Bevor man also den behördenübergreifenden Weg einschlägt, ist es einfacher, die pflanzlichen Arzneimittel sozusagen aus dem eigenen Haus anzugreifen.
Deshalb sollte man festhalten, dass Warnhinweise genausowenig wie sie auf Colaflaschen oder Grapefruitsaft etwas zu suchen haben, auch nicht auf pflanzliche Arzneimittel gehören.
Einzig und allein die Beipackzettel derjenigen Arzneimittel, deren Inhaltsstoffe bestimmte Wechselwirkungen zeigen und deren Risiko dadurch vergrößert wird, müssen solche Hinweise enthalten.