Nicht erst seit Boris B’s. Quicky in der Besenkammer wird in Deutschland über die sogenannten Kuckuckskinder diskutiert. Anwälte und vor allem Notare können ein Lied davon singen, wie oft bei Erbstreitereien die Behauptung aufgestellt wird, der oder manchmal sogar die Nachkommen würden nicht vom erblassenden Vater abstammen, sondern wurden diesem von der “leichtlebigen” Ehefrau schlicht und einfach unterschoben. Weswegen dieses Kuckucksei natürlich auch nicht erbberechtigt sein kann. Soweit der alltägliche Wahnsinn, wenn es ums Erben und in weiterer Folge natürlich um Geld geht.
Noch vor wenigen Jahren war der Nachweis, dass ein Kind wirklich vom angegebenen Vater abstammt, ziemlich kompliziert und weder für Vater noch Kind erquicklich. Denn, wer geht schon freiwillig gerne zu solch einem Test, der in der Regel in irgend welchen Hinterzimmern von klinischen Labors durchgeführt wurde und stets die mitleidigen Blicke des Personals garantierte. Heute ist das, dank Gentechnik, ein unproblematischer, schnell zu absolvierender Test, der sogar bequem zu Hause in den trauten vier Wänden gemacht werden kann.
Allerdings, und das sollte man nicht verschweigen, kann dabei natürlich auch wieder geschummelt werden. Wer also den Vorwurf der Schummelei bei diesen einfachen DNA-Analysen von vornherein ausschalten möchte, sollte einen Arzt seines Vertrauens mit einbeziehen und zum Beispiel in dessen Praxis die Analyse durchführen lassen. Bestehen berechtigte Zweifel an der Vaterschaft, kann auch das zuständige Vormundschaftsgericht bzw. Jugendamt den Test anordnen.
Im Genanalyse-Labor wird aus den Mundschleimhautabstrichen (oder gekauten, zuckerfreien Kaugummis) durch Rückschlüsse auf Verwandschaftsbeziehungen das Ergebnis analysiert. Durch ein standardisiertes Verfahren zur Gentypisierung ist es z. B. möglich, annähernd 100%ige Vaterschaftsausschlüsse bzw. Vaterschaftsnachweise mit Wahrscheinlichkeiten größer als 99,99 % durchzuführen. In den Gen-Labors werden (wie in der Rechtsmedizin) mindestens 15 unabhängige Genorte untersucht. Zur zusätzlichen Kontrolle erfolgt eine Geschlechtsbestimmung aller Test-Personen über den “Amelogenin-Test”. Wichtig: Ohne amtliche Identitätskontrolle gilt dieser Test in gerichtlichen Verfahren nur als Vortest!
Im Zellkern jeder menschlichen Körperzelle befindet sich die Gesamtheit aller Erbanlagen (Gene) einer Person. Die Gene der Körperzellen sind auf 2 x 23= 46 Chromosomen verteilt, während die Keimzellen (Samen- und Eizellen) von Mann und Frau jeweils nur 23 Chromosomen aufweisen. Chromosomen bestehen aus Doppelsträngen von Desoxyribonukleinsäure (DNS, engl. DNA), welche vielfältig um Proteine (Eiweiße) aufgewunden sind. Ein DNA-Strang besteht aus einer Abfolge von Grundbausteinen (Nukleotiden), die sich jeweils aus einer von vier verschiedenen Basen, einem Zuckermolekül (Desoxyribose) und einer Phosphatgruppe, zusammensetzen.
Der Doppelstrang entsteht durch sog. Wasserstoffbrückenbindungen zwischen den komplementären Basen Adenin (A) und Thymin (T) sowie Guanin (G) und Cytosin (C). Auf dem DNA-Faden ist die genetische Information gespeichert. Die Anordnung von jeweils drei Basen hintereinander stellt den Code für eine Aminosäure dar. Nach “Ablesen” der genetischen Information werden die codierten Aminosäuren zu Proteinen verknüpft, die für den Aufbau eines Organismus und dessen Lebensfunktionen notwendig sind.
Zunächst wird von jeder Person eine geringe Menge an DNA benötigt, die aus Körperzellen (hier Zellen der Mundschleimhaut) isoliert wird. Anschließend werden die zu untersuchenden nicht-codierenden DNA-Abschnitte mittels der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) vervielfältigt. Diese Abschnitte enthalten sogenannte Repetitivsequenzen, die als “Mikrosatelliten” in Form von vielfach wiederholten ca. 2-30 Basen langen Wiederholungseinheiten aufgebaut sind. Verschiedene “Allele” eines solchen Merkmalsystems, die auf Längenunterschieden beruhen, können anschließend durch eine elektrophoretische Auftrennung der DNA-Fragmente sichtbar gemacht werden.
Der Nachweis oder Ausschluss einer genetischen Verwandtschaft erfolgt durch die Analyse mehrerer der oben beschriebenen genetischen Merkmalsysteme. Aufgrund der hohen Variabilität der untersuchten Merkmalsysteme bietet die moderne DNA-Analyse im Rahmen der Vaterschaftsanalyse einen enorm hohen Informationsgehalt. Weil bei einem Kind jeweils eine Hälfte der Allele von der Mutter und die andere Hälfte von dem Vater stammt, muss ein fraglicher Vater in allen Merkmalen mit dem Kind übereinstimmen, die nicht von der Mutter vererbt wurden. Mittels biostatistischer Methoden lässt sich dann eine numerische Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft treffen.
Zur Durchführung des Tests werden im Normalfall drei Proben (Vater, Kind und Mutter ) benötigt. Damit ist eine nahezu sichere Feststellung der Vaterschaft (“99,9%) oder aber ein sicherer Ausschluss der Vaterschaft (100%) möglich. Wenn nur Proben von einem Elternteil (z. B. Vater und Kind) vorliegen, ergibt sich in der Regel ebenfalls ein genügend hoher Aussagewert .
Zur Probenahme mit der DNA-Bürste erhält man:
vom Labor per Post zugeschickt.
Die konkrete Durchführung der Probenahme ist sehr einfach , wenn man die klar formulierten Hinweise beachtet hat. Ja, und dann kann es losgehen. Es geht schnell, ist schmerzlos und völlig unkompliziert für alle Anwender.
Allerdings muss man die seelische Belastung, z.B. für ein zu testendes Kind, stets mit in Betracht ziehen. Schon allein die Diskussion, ob der bis dahin als Papa geliebte Mann wirklich der echte Papa ist, stellt ja ein ernorme Belastung für die kindliche Seele dar. Wer also mit seinen eigenen Kindern diesen Test machen will oder muss (was in der Regel der Normfall ist), sollte diese über den Test und vor allem über das “Warum” aufklären. Erklären Sie Ihren Kindern ruhig und sachlich, dass die Durchführung wegen bestimmter Kriterien einfach sein muss oder, wenn Sie das nicht können oder wollen, verpacken Sie den Test in ein Spiel. Peinliche Lügen werden von Kindern in der Regel sehr schnell durchschaut und bringen nur noch mehr Probleme. Bleiben Sie einfach bei der Wahrheit, die verarbeiten Kinder noch am Besten. Und nicht nur Kinder! Auch Väter und Mütter, denen kurz vor der Durchführung die Courage ausgeht und die lieber nach dem Motto “Pater semper incertus est” weiter leben, als mit der für sie möglicherweise unerfreulichen Wahrheit. Denn wie lehrt uns der Kuckuck: “Auch in fremden Nestern können Nestlinge durchaus zur eigenen Brut heranwachsen.
Wir wünschen Ihnen viel Glück!