Faktisch wird es auf Kassenrezept auch in Zukunft keine homöopatischen Arzneimittel geben. “Wer etwas anderes behauptet, der betreibt Etikettenschwindel,” betonte der Präsident des Verbandes der Krankenversicherten Deutschlands (VKVD), Heinz Windisch, in Berlin.
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgelegte Ausnahmeliste erlaube zwar bei schwerwiegenden Erkrankungen die Erstattung rezeptfreier Medikamente durch die gesetzlichen Krankenkassen - “aber nur dann”. Aufgelistet sind zum großen Teil Ergänzungstherapien z.B. bei schweren Magnesium- , Kalium-, Eisenmangelerscheinungen und weitere Erkrankungen wie Schlaganfall, dialysepflichtige Nierenkrankheiten oder allergischer Notfall. Diese Indikationen entzögen sich typischerweise der homöopathischen Behandlung. Krankheiten, wie etwa Arthrose, Herz-Kreislauf-Probleme oder Schwindel, für deren Therapie die modernen homöopathischen Komplexmittel große Bedeutung hätten, zählten dagegen nicht zu den Ausnahmen.
Der VKVD-Präsident kritisierte generell die restriktive Haltung des Bundesausschusses gegenüber den rezeptfreien Medikamenten. Die Ausnahmeliste sei zu eng gehalten. Dies führe entweder zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Versicherten, die auch bei der Überforderungsklausel nicht mitzähle, oder zu einer Mehrbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn den Ärzten bleibe oft nichts anderes übrig, als auf rezeptpflichtige, teurere Präparate auszuweichen.