Eine Zahnbehandlung in Ungarn, Polen, Tschechien oder Mallorca kann bis zu 70 Prozent der Kosten sparen. Überraschendes Ergebnis einer Studie: 76 Prozent der Patienten finden die Behandlung im Ausland als ebenso gut oder sogar viel besser als die vergleichbare Therapie in Deutschland.
Bei Zahnersatz sind bei der Behandlung etwa in Ungarn oder Tschechien 30 bis 70 Prozent Kostenersparnis möglich. Weil die Krankenkassen mittlerweile bei der Zahnbehandlung Festbeträge erstatten, macht dies – anders als in Deutschland – hohe Zuzahlungen aus der eigenen Tasche oft überflüssig.
Ob medizinischer Checkup, blendend weißes Gebiss oder Augenlaser: Entscheidend ist jedoch die Qualität solcher „Sonderangebote“. Sind Behandlungen im Ausland mit denen im Inland qualitativ vergleichbar? Die meisten Patienten sagen ja.
Nach einer Studie der Techniker Krankenkasse waren 29 Prozent der Patienten mit dem Behandlungsergebnis im Ausland so zufrieden wie in Deutschland, 15 Prozent waren „etwas zufriedener“ und 32 Prozent „sogar sehr viel zufriedener“ als mit einer vergleichbaren Therapie in deutschen Praxen und Kliniken.
Auch erstklassige Behandlungszentren auf westeuropäischem Niveau zu finden ist einfacher geworden. Im Reisekatalog des führenden deutschen Veranstalters Dr. Holiday beispielsweise werden etwa für die Zahnbehandlung in Ungarn Kliniken mit deutscher TÜV-Zertifizierung angeboten. „Für viele Deutsche gilt heute Tschechien und Ungarn bei Zahnbehandlungen, etwa für Implantate, als erste Adresse.
Beim Augen lasern wählen die meisten unserer Kunden die Türkei“, sagt Claudia Städele, Vorstandsmitglied bei Dr. Holiday.
Was Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer geplanten Zahnbehandlung im Ausland beachten sollten:
Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für ambulante Behandlungen in Ländern der Europäischen Union in gleicher Höhe erstatten wie in Deutschland. Lehnt Ihre Kasse ab, verweisen Sie auf Urteile des Europäischen Gerichtshof EuGH (Az: C-120/95, C-158/96 oder C-385/99). Danach ist jede gesetzliche Kasse verpflichtet, ambulante Behandlungen innerhalb der Europäischen Union zu bezahlen, die sie auch in Deutschland bezahlt hätte. Wunder wirkt auch eine Beschwerde beim zuständigen Ministerium oder drohen Sie mit einer Klage vor dem zuständigen Sozialgericht. (In der ersten Instanz ist diese Klage für Sie kostenlos.)
Bei Zahnbehandlungen: Zunächst vom Zahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Er umfasst alle notwendigen Schritte für die geplante Versorgung und ist kostenlos, wenn er Kassenleistungen enthält. Bei reinen Privatleistungen kostet er ca. 10 bis 20 Euro. Den Kostenplan vor der Behandlung der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen.
Schicken Sie anschließend den Heil- und Kostenplan an verschiedene ausländische Zahnärzte und erbitten Sie eine Aufstellung Ihrer Kosten. Vergleichen Sie exakt Behandlungsleistungen und verwendete Materialien. Bei umfangreichen Arbeiten legen Sie möglichst aktuelle Röntgenbilder Ihrer Zähne bei. (Ihr Zahnarzt ist verpflichtet, Ihnen vorhandene Röntgenbilder herauszugeben). Dies erleichtert dem ausländischen Zahnarzt seine Beurteilung und die Vorbereitung der Behandlung.
Lassen Sie sich zusätzlich einen Zeitplan erstellen, der alle notwendigen Schritte umfasst. Sie können dann ihre Reise buchen.
Welche Materialien von welchen Herstellern kommen zum Einsatz?
Der ausländische Kostenplan muss den deutschen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen. Bitten Sie ggf. den ausländischen Zahnarzt, seine Kostenaufstellung den deutschen Normbestimmungen anzupassen. Die Krankenkasse stimmt diesem zweiten Kostenplan in der Regel zu und beteiligt sich in Höhe des befundorientierten Festzuschusses (zzgl. Bonus laut Bonusheft) an den Behandlungskosten. Ihr Selbstbeteiligungs-Anteil kann sich bestenfalls auf Null reduzieren.
Ist die Bezahlung geklärt, vereinbaren Sie einen Behandlungstermin.
Auf Zahnersatz erhalten Sie in Deutschland zwei Jahre Garantie. Ausländische Zahnärzte gewähren bis zu 5 Jahre Garantie. Verlangen Sie in jedem Fall eine gleichwertige, schriftliche Garantie von mindestens zwei Jahren nach deutschem Recht.