Zur Kariesvorbeugung im Rahmen der Individualprophylaxe können Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren auch nach der Gesundheitsreform Fluoridgelée auf Rezept und ohne Zuzahlung erhalten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass eine Erstattung durch die Krankenkasse ab 1. Januar 2004 nur noch für verschreibungspflichtige Gele möglich ist.
Das kürzlich beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) sieht vor, dass Versicherte rezeptfreie Arzneimittel zukünftig aus eigener Tasche bezahlen müssen. Bei elmex gelée beispielsweise erstatten die Kassen zu hundert Prozent die rezeptpflichtige 38 g Tube. Dagegen muss der Patient die Kosten für die rezeptfreie 25 g Tube künftig selbst übernehmen , sobald er über zwölf Jahre alt ist. Bis dahin übernehmen die Gesetzlichen Krankenversicherungen auch weiterhin die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel. Aminfluoridhaltiges elmex gelée ist auf Grund seiner höheren Fluoridkonzentration von 1,25 Prozent im Vergleich zu Zahnpasten (maximal 0,15 Prozent Fluorid) ein Arzneimittel. Der Bundesausschuss Zahnärzte und Krankenkassen empfiehlt Fluoridgelée zur Zahnschmelzhärtung im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe.
Bei der Individualprophylaxe handelt es sich um zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die Heranwachsende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal pro Halbjahr ohne Praxisgebühr in Anspruch nehmen können. Zur häuslichen Ergänzung empfehlen Zahnärzte die wöchentliche Verwendung von Fluoridgelée. Das Gel wird wie eine Zahnpasta angewendet. Es bildet auf der Zahnoberfläche eine stabile Deckschicht aus Calciumfluorid, die vor Säureangriffen schützt und gleichzeitig als Fluoriddepot die Wiedereinlagerung von Mineralien (Remineralisation) in den Zahnschmelz beschleunigt. Besonders wirkungsvoll ist hier Aminfluorid. Ungarische Wissenschaftler konnten im Rahmen einer Präventionsstudie mit 400 Jugendlichen nachweisen, dass Aminfluorid-Gelée in Kombination mit Aminfluorid-Zahnpasta Karies innerhalb von zwei Jahren um 38 Prozent reduziert.
Anders als Kinder und Jugendliche haben Erwachsene auch nach der Gesundheitsreform keinen Anspruch auf Individualprophylaxe. In ihrem Fall kann der Zahnarzt Fluoridpräparate lediglich empfehlen oder ein Privatrezept ausstellen. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist jedoch in Einzelfällen möglich, etwa zur Behandlung von Karies im Anfangsstadium (Initialkaries) oder bei überempfindlichen Zahnhälsen. In diesen Fällen übernimmt der Versicherte lediglich die ab Januar gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.