Endlich Ferien - alle Kinder warten seit Wochen auf diesen Tag. Nicht nur die Kinder, auch die Erwachsenen wollen endlich mal raus aus der Tretmühle und alle Viere grade seinlassen. Benutzt man zum Zielort Zug oder Flugzeug, kein Problem, sie dürfen auch barfuß reisen - wenn es Ihnen denn gefällt. Wer sich aber ans Steuer setzt, und das mitunter sogar für mehrere Stunden, der sollte wissen, was erlaubt ist und was nicht.
Deshalb hat der ADAC ein paar Ratschläge zusammengestellt, die man - so mit dem Auto unterwegs - besser beachten sollte.
Egal, ob auf dem Weg in den Urlaub oder bei sommerlichen Temperaturen unterwegs zu Tagesausflügen: Flip-Flops oder sogar barfuß hinters Steuer zu setzen, sollte man lieber bleiben lassen. Zwar ist es nicht verboten, barfuß oder mit Flip-Flops Auto zu fahren. Kommt es jedoch zu kritischen Bremssituationen, kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Dann droht bei einem Unfall nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sogar eine gewisse Teilschuld kann dem Fahrer zugesprochen werden, da dieser gegen die im Straßenverkehr gebotene Sorgfaltspflicht verstoßen hat. Zudem kann die eigene Kaskoversicherung Leistungen ganz oder teilweise wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Der ADAC empfiehlt Schuhe zu wählen, die Halt und Sicherheit beim Autofahren geben und nicht zu breit sind.
Und was man sonst noch beachten muss: Passen Surfbrett, SUP oder die aufgeblasene Luftmatratze nicht ins Auto, darf man sie nicht einfach provisorisch aufs Dach binden oder von Mitfahrern festhalten lassen. Auch bei kurzen Ausflügen ist die Ladung korrekt zu sichern: Es dürfen bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern keine losen Gegenstände verrutschen, herumrollen oder herunterfallen. Andernfalls drohen ein Verwarnungsgeld von 35 Euro, bei Gefährdung sogar 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg.
Sonnenbrillen, ach wie chic, doch um beim Autofahren vor Blendung zu schützen, muss es auch die richtige Brille sein. Denn nicht jedes Modell ist zum Autofahren geeignet. Sonnenbrillen der Blendschutzkategorie 4 sind für den Straßenverkehr ungeeignet, hier lassen dunkle Gläser und ein hoher Blendschutz nur drei bis acht Prozent des Lichts durch. Auch Sonnenbrillengläser mit einer Lichtdurchlässigkeit von 25 Prozent und weniger bzw. einem Tönungsgrad ab 75 Prozent sind nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr tauglich für den Straßenverkehr. Der ADAC rät ohnehin davon ab, nach Einbruch der Dämmerung oder nachts eine Sonnenbrille zu tragen. Aufpassen muss man außerdem bei der Farbe der Gläser, damit Ampelleuchten und Blaulicht noch erkannt werden können. Braun oder grau getönte Gläser verfälschen den Farbeindruck in der Regel am wenigsten.