Ach es wäre doch zu schön, wenn es so einfach wäre. Einerseit sollen wir alle möglichst bald auf E-Autos umsteigen, andererseits ist allein das Laden der Vehikel häufig ein Problem. Denn wer sein Elektroauto an öffentlichen Parkplätzen aufladen möchte, muss nicht nur eine freie Ladestation finden, sondern vielerorts unterschiedliche Regeln beachten. Der ADAC hat sich nun dieser Problematik angenommen und eine aktuellen Umfrage in den 16 Landeshauptstädten zu den jeweils dort geltenden örtlichen Vorschriften gemacht. Diese zeigen nämlich alles andere als eine Einheit. Im Gegenteil: Wie üblich kocht jedes Bundesland hier sein eigenes Süppchen. Nur gut, dass wir dank Corona noch nicht zu weit kommen mit unseren E-Autos. Aber irgend wann wird es ja ein Corona-Ende geben und dann, ja dann wird es den ein oder anderen Wutanfall geben wegen der erheblichen Unterschiede. Bekannterweise schützt nicht wissen nämlich nicht vor Strafe!
Doch nicht nur die Vorschriften, auch die Beschilderung ist teilweise für Verkehrsteilnehmer unklar und missverständlich. Längst nicht immer geht eindeutig hervor, wie lange tatsächlich geparkt und geladen werden darf. Übereinstimmung gab es lediglich darin, dass für das Parken an der Ladesäule in keiner Stadt Gebühren verlangt wurden.
Untersucht hat der ADAC nicht nur die Park- und Ladezeitregelungen an Normal- und Schnellladestationen, sonder auch, welche Fahrzeuge überhaupt an den Ladestationen parken dürfen.
Und jetzt wird es richtig kompliziert. Als E-Auto-Besitzer sollte man vielleicht einen Trainingskurs dafür belegen. Denn
Mit Blick auf den zunehmenden Bedarf an Ladestationen sollten diese Regelungen unmissverständlich formuliert und die Ausschilderung klar verständlich sein, um von allen Verkehrsteilnehmern verstanden und akzeptiert zu werden. Der Ladezeitraum sollte dabei begrenzt und das Laden für alle E-Autos, auch für jene ohne E-Kennzeichen, erlaubt sein.
Und wenn Ihnen jetzt noch immer nicht alles klar ist, dann sollten Sie vielleicht doch wieder auf ein normales Auto umsteigen.
Quelle: ADAC-Untersuchung bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden der 16 Landeshauptstädte im Juni 2021. Verifizierung der erhobenen Daten November 2021.
ADAC
Autofahrer