Vor allem im Ausland, bringt ein Unfall Stress pur mit sich! Denn die anschließenden Probleme bei der Schadensregulierung sind programmiert.
Die Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat nicht nur wertvolle Tipps dazu, sondern kann im Ernstfall kostenlos beraten und helfen.
Um spätere Probleme zu vermeiden, sollten bereits im Vorfeld einige Vorkehrungen getroffen werden. Dazu rät das EVZ dringend:
Der Schaden sollte so schnell wie möglich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet werden. Jede europäische Versicherung hat dafür einen bevollmächtigten Ansprechpartner in Deutschland benannt, den sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten. Wer das ist, erfährt man über den Zentralruf der Autoversicherer. Die Kontaktaufnahme ist kostenfrei. Zur Geltendmachung des Schadens sind dann im weiteren Verlauf vorzulegen:
Nach der Einreichung muss die gegnerische Versicherung innerhalb von drei Monaten den Schaden beheben oder ein Entschädigungsangebot machen.
Ist der Unfall selbst verschuldet, sollte die eigene Versicherung informiert werden. Diese regelt dann alles Weitere mit der gegnerischen Versicherung.
Kommt es bei der Unfallregulierung zu Schwierigkeiten, wie in unserem Fallbeispiel, können sich deutsche Autofahrerinnen und Autofahrer in grenzüberschreitenden Fällen kostenlos an das EVZ Deutschland wenden: Kontaktformular des EVZ.