Endlich Ferien - man geniesst nicht nur das sorglose Leben, das leckere Essen und dazu natürlich das ein oder andere Gläschen Alkohol. Gehört er doch zu diesen unbeschwerten Tagen wie der Aperol Spritz zu Münchens Schicki-Micki-Gesellschaft. Wer sich allerdings dann noch hinters Steuer setzt, dem kann der Urlaub schnell zum Alptraum geraten.
Der ADAC rät daher allen Urlaubsfahrern dringend: “Wer im europäischen Ausland von der Polizei zum Alkoholtest aufgefordert wird, sollte sich nicht weigern. Denn in einigen Ländern drohen dafür hohe Strafen”.
Hier nur einige Beispiele, wo es es nicht nur richtig teuer, sondern möglicherweise noch wesentlich unangenehmer werden kann:
Österreich: Wer in der Alpenrepublik eine Alkoholkontrolle ablehnt, dem berechnet die Polizei automatisch einen Alkoholwert von 1,6 Promille plus eine Geldstrafen bis zu € 5.900 und Ausländern wird die Fahrberechtigung in Österreich für mindestens sechs Monate aberkannt.
Niederlande: Trinkfeste Urlauber, so sie beim Skifahren oder am Strand weilen - aber leider wenig human im eigenen Land: Das Verweigern eines Atem- oder Blutalkoholtests wird als Straftat angesehen, egal ob der Fahrer tatsächlich Alkohol im Blut hatte. Wer sich weigert erhält daher neun Monate Fahrverbot und ein Bußgeld von € 1.000.
Schweiz: Die Vereitelung von Maßnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit wird einkommensabhängig richtig teuer und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Luxemburg: Im Großherzogtum mit vielen reichen EU-Angestellten beträgt die Spanne für ein Bußgeld €500 bis € 10.000. Außerdem ist eine Haftstrafe von drei Tagen bis acht Jahren (!) möglich.
Frankreich: Eine Geldstrafe bis € 4.500 und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren drohen bei Alkoholtestverweigerung.
Italien: Auch im Land des Dolce farniente ist hier schnell Schluss mit Lustig: € 1.500 bis € 6.000 und/oder Freiheitsstrafe von drei bis zwölf Monaten sind bei Verweigerung einer Alkoholmessung fällig.
Schweden: Zwangs-Blutprobe und schwedische Gardinen folgen hier einer Verweigerung.
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