“Bilanziert” bedeutet, daß es sich um eine “ausgewogene” Nährstoffzufuhr handelt. Und wie wichtig die tägliche Nahrung ist, das wußte schon Hippokrates, der vormehr als 2400 Jahren den Lehrsatz aufstellte. „Nahrung soll eure Medizin und Medizin eure Nahrung sein” Leider wurde er bisher zu wenig beachtet. Daß nämlich Lebensmittel auch Substanzen enthalten können, die nicht nur unsere Gesundheit stärken, sondern sogar Krankheitsrisiken verringern können, daß es folglich Produkte gibt, die gewissermaßen zwischen Lebens- und Arzneimittel anzusiedeln sind, wurde lange ignoriert.
Ergänzende bilanzierte Diäten sind Lebensmittel
Ergänzende bilanzierte Diäten haben einen Ernährungszweck und sind deshalb keine Arzneimittel. Während Arzneimittel der Heilung oder Linderung von Krankheiten dienen, haben bilanzierte Diäten ausschließlich den Zweck, die Behandlung von Krankheiten ernährungsmedizinisch zu unterstützen und zu optimieren.
Ergänzende bilanzierte Diäten sind diätetische Lebensmittel
Eine ergänzende bilanzierte Diät ist nur dann zu rechtfertigen, wenn ein “besonderes Ernährungsbedürfnis” des Patienten vorliegt. Das heißt, dass ein krankhafter Zustand vorhanden sein muss, der über die Ernährung beeinflussbar ist. Besondere Ernährungsbedürfnisse haben beispielsweise Diabetiker. Zudem gilt für ergänzende bilanzierte Diäten, dass sie sich in ihrer Zusammensetzung deutlich von den Lebensmitteln des täglichen Verzehrs unterscheiden müssen, um ihren diätetischen Charakter hervorzuheben.
Ergänzende bilanzierte Diäten dienen der Behandlung von Patienten
Ergänzende bilanzierte Diäten dienen laut Diätverordnung der Behandlung von Menschen mit einer Krankheit, einer Störung oder einem bestimmten Beschwerdebild. Das können zum Beispiel Verdauungs- oder Verwertungsstörungen sein, ein gestörter Stoffwechsel oder ein erhöhter Nährstoffbedarf mit anderen Ursachen. Aus dem Krankheitsbezug ergibt sich, dass ergänzende bilanzierte Diäten nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden dürfen.
Ergänzende bilanzierte Diäten müssen sicher sein
Der ernährungsmedizinische Nutzen sämtlicher Inhaltsstoffe einer ergänzenden bilanzierten Diät muss durch allgemein anerkannte Literaturdaten wissenschaftlich belegt sein. Das Anwendungsgebiet muss diätetisch, also über die Aufnahme von Nahrungsbestandteilen, beeinflussbar sein. Zudem darf von den eingesetzten Substanzen und Dosierungen keinerlei gesundheitliches Risiko ausgehen.
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