Wir von Gesundheit.com predigen es seit Jahren: Liebe Leser, besorgt Euch einen Organspender-Ausweis und helft dadurch Leben zu retten! Mitunter hat man jedoch das Gefühl, soviel kann man gar nicht positiv darüber schreiben, dass es nicht immer wieder jene Menschen gibt, für die das nicht infrage kommt. Und soweit ist alles auch gut - jeder muss und darf für sich selbst entscheiden. Was jedoch betrübt sind die vielen falschen Behauptungen rund um die Organspende. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beantwortet auf der Seite Organspende-info.de zahlreiche Fragen. Vielleicht nehmen SIE sich ein wenig Zeit, um mal reinzulesen. Überlegen und entscheiden kann man dann immer noch.
Aufklären und Informieren ist das A & O zur Organ- und Gewebespende. Leider besitzen erst ein gutes Drittel der deutschen Bevölkerung einen Organspender-Ausweis! Viel zu wenige! Und so warten Kinder vergebens auf ein lebensrettendes Herz und Dialysepatienten auf eine Niere!
Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Organspende, denn es kommt auf den Zustand der Organe an und nicht auf das kalendarische Alter. Gerade die Leistungsfähigkeit von manchen schon älteren Organen ist beachtlich. 98 Jahre zählte der bisher älteste Organspender Deutschlands. Ihm wurde 2009 in Deutschland eine Leber entnommen und erfolgreich transplantiert. Auch andere Organe konnten in den letzten Jahren bundesweit von alten Spendern postmortal weitergegeben werden: Niere (Alter 95 im Jahr 2012), Herz (Alter 75 im Jahr 2016), Lunge (Alter 85 im Jahr 2014).
Eine Organentnahme wird in der Regel nur dann von vornherein ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine unbehandelbare Infektion, eine akute bösartige Tumorerkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme infrage kommen. Es ist sinnvoll, im Feld „Bemerkungen und Hinweise“ auf dem Organspender-Ausweis bereits bekannte Vorerkrankungen einzutragen.
Nein, das hängt von anderen Faktoren ab. Organe können nur gespendet werden, wenn es bei der betreffenden Person auf einer Intensivstation zum unumkehrbaren Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm kommt. Dies wird als Hirntod bezeichnet und trifft nur auf wenige Prozent aller Sterbefälle zu. Beim Hirntod kann die Kreislauffunktion und damit die Durchblutung der Organe künstlich eine kurze Zeit aufrechterhalten werden. In dieser Zeit prüft das Ärzteteam, ob eine Organspende in Frage kommt.
Auch diese Behauptung stimmt keineswegs! Die Mediziner:innen, die sich bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall um die Versorgung kümmern, tun alles, um die betroffene Person zu retten. Und sie haben nichts mit dem Thema Organspende zu tun. Eine Organspende kann nur dann erwogen werden, wenn trotz aller ärztlichen Bemühungen eine Rettung nicht mehr möglich ist und der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen – der sogenannte Hirntod – eintritt.
Leider auch falsch! Richtig ist: Ist jemand hirntot, ist er verstorben, denn die Gesamtfunktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm ist unumkehrbar erloschen. Nur Herz und Kreislauf können eine begrenzte Zeit lang künstlich durch Maschinen aufrechterhalten werden. Selbst wenn diese Personen optisch nicht anders aussehen als andere beatmete Intensivpatientinnen und Patienten, sind bei Ihnen jegliche Funktionen wie Denken, Fühlen, oder die Atmung völlig erloschen. Um den Hirntod festzustellen, führen zwei erfahrene Fachärztinnen oder Fachärzte unabhängig voneinander eine umfangreiche und klar definierte Hirntod-Diagnostik durch.
Auch eines der Märchen, die nicht tatsächlich nicht totzukriegen sind! Mit dem Hirntod ist die Schmerzwahrnehmung unwiederbringlich erloschen. Daher kann die Gabe von Schmerzmedikamenten bei Verstorbenen die Schmerzwahrnehmung nicht mehr beeinflussen. Die Spenderin oder der Spender erhält während der Operation Medikamente, die die Muskeln entspannen und Reflexe des Rückenmarks verhindern. Denn unterhalb des Gehirns ist der Körper und damit auch das Rückenmark noch durchblutet. Durch Reflexe aus dem Rückenmark können sich zum Beispiel Blutdruck oder Herzschlag verändern und es kann sogar zu Spontanbewegungen des hirntoten Menschen kommen.
Auch das ist leider falsch. Die Organentnahme ist eine Operation, wie jede andere auch. Die Ärztinnen und Ärzte verschließen sorgfältig die Wunden und versorgen die Verstorbene oder den Verstorbenen so, dass er nach der Entnahme würdig aufgebahrt werden kann.
Auch falsch! Denn das medizinische Team übergibt die oder den Verstorbenen nach der Organentnahme in würdigem Zustand. Der Leichnam wird dann für eine Aufbahrung vorbereitet, sodass die Angehörigen sich nach der Organentnahme in gewünschter Weise von der oder dem Verstorbenen verabschieden können. Aber auch eine Verabschiedung vor der Organentnahme ist möglich.
Nein, auch das ist leider nicht richtig. Aber die Angehörigen können erfahren, ob die Transplantation erfolgreich war und wie es der Empfängerin oder dem Empfänger geht. Es gibt sogar die Möglichkeit, der Spenderfamilie Dankesbriefe anonym über die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zukommen zu lassen.
In den gründlichen medizinischen Untersuchungen wird jede mögliche Spenderin bzw. jeder mögliche Spender auch auf Corona getestet. Falls der Befund positiv ist, wird die Transplantation der Lunge nicht empfohlen. Bei allen anderen Organen rät die Bundesärztekammer zu einer sorgfältigen Spender- und Empfängerauswahl, bei der die Transplantationszentren in jedem Fall Nutzen und Risiko individuell abwägen und den potenziellen Empfänger darüber aufklären müssen.
Ob man als Spender:in infrage kommt, wird auf der Intensivstation geklärt. Hierzu werden ausführliche Gespräche zur Erkundung des Willens der betroffenen Person geführt. Daher ist es wichtig, den Angehörigen die Entscheidung mündlich mitzuteilen und sie auch zu informieren, wo der Organspendeausweis aufbewahrt wird. Denn nur so ist gewährleistet, dass im Sinne der oder des Verstorbenen entschieden wird. Wenn der Wille nicht bekannt ist, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung im Sinne der verstorbenen Person zu treffen.
Wenn Sie immer noch Fragen oder Zweifel haben, greifen Sie zum Telefon oder Handy und rufen Sie das Infotelefon Organ- und Gewebespende an: Unter 0800 / 90 40 400 können Sie sich von Fachleuten beraten und bei Ihrer eigenen Entscheidungsfindung unterstützen lassen. Montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und selbstverständlich kostenfrei.
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Organspender Ausweis