Sich mit dem eigenen Tod auseinandersetzen ist für viele Menschen nicht einfach. Wer denkt schon gern an sein Lebensende?
Dennoch sollte alles richtig durchdacht und intensiv geplant werden. Dies hilft den Hinterbliebenen die richtigen Entscheidungen zu treffen und vermeidet Streitigkeiten. Doch welche Aspekte sollten auf jeden Fall geregelt sein?
Das Recht auf Selbstbestimmung ist eins der wichtigsten. Daher ist die Patientenverfügung nicht nur im Alter äußerst sinnvoll. Sie kann jederzeit notwendig werden, nach einem Autounfall, Treppensturz oder einer unerwarteten, schweren Krankheit.
Im Ernstfall werden so die persönlichen Wünsche in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen und alle medizinischen Entscheidungen geregelt. Dies beinhaltet auch die Frage nach der Organspende und der Zwangsernährung.
Damit eine Patientenverfügung rechtlich anerkannt wird, muss sie unter anderem eine exakte Beschreibung der Situation und detaillierte Handlungsangaben enthalten. Hausärzte unterstützen bei der Erstellung und verwahren auf Wunsch eine Kopie. Zudem gibt es Vorlagen, die bei der Fertigstellung hilfreich sind. Sie sind nur noch mit den entsprechenden Anweisungen auszufüllen.
Eine Vorsorgevollmacht macht es möglich, dass eine Vertrauensperson unter anderem die Verwaltung von Konten und Verträgen übernimmt. Sie tritt in Kraft, sobald die betroffene Person nicht mehr selbst in der Lage ist die Wünsche zu äußern. Um rundum vorzusorgen, sollte sie ergänzend zu der Patientenverfügung ausgefüllt werden.
Selbst Ehepartner und Kinder dürfen ohne diese Vollmacht nicht automatisch direkt Entscheidungen für Betroffene treffen! Es ist daher eine Person zu wählen, der zu 100% vertraut wird. Man sollte ausschließen können, dass die Vollmacht missbraucht wird. Denn beurkundet ein Notar die Vorsorgevollmacht, befähigt diese sogar zum Kauf und Verkauf von Grundstücken sowie der Aufnahme von Darlehen.
Anders als die vorherigen Vorsorgeunterlagen gibt es bei der Betreuungsverfügung keine bestimmten Formalien die beachtet werden müssen. Kann die betroffene Person nach §1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtliche Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln, so kann das Gericht einen rechtlichen Betreuer zur Seite stellen.
Ursachen für die Notwendigkeit einer Betreuung sind meist psychische Krankheiten oder körperliche, geistige sowie seelische Behinderungen.
Dieser selbst gewählte Betreuer wird die betroffene Person in eben diesen Angelegenheiten nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. Kontrolliert und überwacht wird dies durch das Gericht. Steht kein ehrenamtlicher Betreuer aus dem privaten Umfeld zur Verfügung, wird ein geeigneter Berufsbetreuer bestellt.
Richtig vererben will gelernt sein. Das Testament ist das bekannteste Vorsorgedokument und regelt den eigenen Nachlass. Man kann festlegen, welche Vermögenswerte (neben dem Pflichtteil) an welche Personen oder auch Institutionen übergehen sollen.
So lassen sich Unklarheiten und Streit nach dem Tod vermeiden. Insbesondere, wenn die gesetzliche Erbfolge ausgehebelt werden soll. Auch einzelne Gegenstände können im Rahmen des Erbes verschenkt werden.
Der Testamentsverfasser kann darüber hinaus Bedingungen festlegen, zu denen das Erbe ausgezahlt wird. Dies kann ein abgeschlossenes Studium oder auch das Erreichen eines bestimmten Alters sein.
Das Testament muss handschriftlich selbst verfasst (§ 2247 Abs. 1 BGB) und unterzeichnet werden. Datum und Ort sind nach § 2247 Abs. 2 BGB ebenfalls anzugeben, aber keine Pflicht. Zusätze müssen erneut mit Unterschrift und Datum versehen werden.
Um das Testament rechtlich abzusichern ist es hilfreich einen Notar für eine Beurkundung in Anspruch zu nehmen.
Auch die eigene Bestattung kann man zu Lebzeiten planen. Prinz Philip verbrachte mehrere Jahre damit und designte sogar einen eigenen Land Rover, der anstelle eines Bestattungswagens dienen sollte. So lässt sich sicherstellen, dass die Beerdigung voll und ganz den eigenen Wünschen entspricht. Ein weiterer Vorteil - den Angehörigen wird die aufwändige Planung in der Trauerphase abgenommen.
Soll es eine Trauerfeier geben? Wird eine Bestattung im Sarg, der Urne oder ein anonymes Grab bevorzugt? Welcher Friedhof wird ausgewählt? Wie teuer darf die Beerdigung sein?
Bestattungskosten belaufen sich meist auf eine mittlere 4-stellige Summe. Viele Bestatter führen kostenfreie Beratungsgespräche, um die gewünschte Bestattung zu planen. Um die Angehörigen finanziell zu entlasten, lohnt sich oftmals eine Sterbegeldversicherung.
Das Gespräch mit der Verwandtschaft sollte man dennoch zu Lebzeiten führen. In einem offenen Austausch können die eigenen Wünsche besser vorgebracht werden, als in einem Dokument.
Denkt man an Altersvorsorge wird meist nur die finanzielle Zukunft zu Lebzeiten genauer betrachtet. Doch die Vorsorge für die letzten Jahre und das Lebensende ist mindestens genauso wichtig. Die oben genannten verschriftlichten Willensäußerungen sorgen für einen geregelten Lebensabend und lassen Verwandte nicht mit wichtigen Entscheidungen allein.
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