Schönheits-OPs werden prinzipiell nur von der Krankenkasse bezahlt, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Diese liegt in der Regel dann vor, wenn die betroffene Person aufgrund von körperlichen Ursachen wie Schmerzen, Fehlbildungen etc. dem alltäglichen Leben nicht mehr uneingeschränkt nachgehen kann.
In manchen Fällen zählen neben den körperlichen Beschwerden auch schwere psychische Belastungen als Grund für eine Schönheits-OP. Damit die psychische Belastung jedoch ein stichhaltiger Grund ist, bedarf es eines psychologischen Gutachtens.
Damit eine Kostenübernahme überhaupt beantragt werden kann, braucht es einen behandelnden Arzt. Dieser schätzt ein, ob der Eingriff medizinisch notwendig ist oder nicht. Er stellt in weiterer Folge ein Attest sowie einen Antrag auf Kostenübernahme aus. Dabei muss er begründen, wieso die Operation für den Patienten/die Patientin unverzichtbar ist und worin die medizinische Notwendigkeit besteht.
Die Chancen einer Kostenübernahme steigen, wenn bereits Behandlungsversuche unternommen wurden und mehrere Atteste vorliegen. Aber selbst das ist keine Garantie – denn schlussendlich entscheidet immer der Einzelfall. Doch sehen wir uns nun die einzelnen Operationen und die notwendigen medizinischen Indikatoren etwas genauer an.
Nur weil jemandem das Aussehen der eigenen Nase nicht gefällt, übernimmt die Krankenkasse noch lange nicht die Kosten einer Nasenkorrektur. Ein Grund für die Kostenübernahme sind zum Beispiel Atemprobleme, die aus einer schiefen Nasenscheidewand resultieren.
Wird die Nase jedoch zusätzlich zum notwendigen medizinischen Eingriff noch ästhetisch korrigiert, muss der Betroffene die Zusatzkosten dafür selbst bezahlen.
Die sogenannten Segelohren stellen bereits bei Kindern eine große psychische Belastung dar. Aus diesem Grund kommen Krankenkassen bei Kindern bis zur Einschulung normalerweise für die Ohrkorrektur auf. Selbst bis zum 12. Lebensjahr stehen die Chancen gut, dass die Betroffenen finanziell unterstützt werden.
Es kann jedoch durchaus passieren, dass die Kassen nur den klassischen Eingriff unterstützen. Neuere, minimal invasive Methoden werden oftmals nicht finanziert und müssen selbst bezahlt werden.
Mit zunehmendem Alter erschlaffen bei vielen Personen die Oberlider. Lidkorrekturen werden dann übernommen, wenn die erschlaffenden Lieder die Sicht erheblich einschränken.
Manchmal benötigen die Unterlider ebenfalls eine Korrektur. Häufiger medizinischer Indikator sind Tränensäcke, die durch das Hinunterziehen der Unterlider Entzündungen hervorrufen. In diesem Fall übernimmt normalerweise ebenfalls die Krankenkasse die Kosten.
Die häufigste medizinische Ursache für Brustverkleinerungen sind Schmerzen und Verspannungen im Schulter- und Rückenbereich. Die Brüste haben zu viel Gewicht und resultieren in einer oft schmerzhaften gebückten Haltung. Dies mag zwar auf den ersten Blick eine medizinische Notwendigkeit darstellen, dennoch wird in solchen Fällen als erster Schritt häufig Krankengymnastik angeordnet. Es kann durchaus passieren, dass die Krankenkasse erst dann für eine OP bezahlt, nachdem sich die Krankengymnastik als wirkungslos erwiesen hat.
Brustverkleinerungen beim Mann in Folge einer Gynäkomastie werden immer dann von den Kassen unterstützt, wenn die Gynäkomastie hormonell bedingt ist. Ist Übergewicht der Grund für die Vergrößerung der männlichen Brust, müssen die Betroffenen selbst für die Kosten der OP aufkommen.
Aber auch Brustvergrößerungen sind für viele Frauen ein Thema. Ist der Wunsch nach einer größeren Brust ästhetisch bedingt, muss die Frau die Operation selbst bezahlen. Der Wiederaufbau einer Brust nach einer Krebserkrankung wird hingegen in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Fettabsaugungen werden meist eher aus ästhetischen Gründen durchgeführt und sind daher nicht in den Leistungen einer Krankenkasse inbegriffen. Eine medizinische Ursache für eine ungünstige Fettverteilung sind jedoch Lipödeme.
Diese Fettanlagerungen treten häufig an den Beinen oder den Armen auf und betreffen zum Großteil Frauen. Krankenkassen sollten eine Fettabsaugung in Folge eines Lipödems im Regelfall unterstützen. Doch auch hier gibt es immer wieder Ablehnungen.
Nach einem großen Gewichtsverlust oder einer Schwangerschaft haben Betroffene häufig mit überschüssiger Haut im Bauchbereich zu kämpfen. Diese Fett- bzw. Hautschürze bildet sich häufig nicht von allein zurück, sondern muss operativ entfernt werden.
Viele Patienten/Patientinnen leiden unter der psychischen Belastung und wünschen sich eine normale Silhouette. Psychische Gründe werden in diesem Fall jedoch meist abgelehnt. Damit die Krankenkasse die Kosten für die Bauchdeckenstraffung übernimmt, müssen medizinische Gründe vorliegen. Beispiele sind wiederkehrende Entzündungen oder Pilzinfektionen zwischen den Hautfalten.
Fazit: Es gibt viele Gründe, wieso betroffene Personen eine Schönheits-OP in Erwägung ziehen. Oft sind diese rein ästhetischer Natur. Manchmal verbirgt sich jedoch eine medizinische Notwendigkeit oder eine starke psychische Belastung hinter dem Wunsch nach einem anderen Aussehen. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder nicht, hängt immer vom Einzelfall ab.