Das Hamburger Oberlandesgericht hat in einem kürzlich ergangenen Urteil gegen den Altersrabatt der Optiker-Kette Apollo-Optik entschieden, dass Rabatte auf Brillen unzulässig sind. Die Urteilsbegründung nimmt Bezug auf das Heilmittelwerbegesetz, das neben Arzneimitteln aller Art seit dem 1. Januar 2002 auch Medizinprodukte, wie z.B. Brillen, Rollstühle oder Krückstöcke umfasst. Paragraph 7 dieses Gesetzes verbietet „Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren.“ Als Werbegaben werden per aktueller Rechtsprechung nun auch Rabatte betrachtet. In der Konsequenz wird damit Augen-Optikern in ganz Deutschland verboten, dem Verbraucher Rabatte auf Brillen zu offerieren.
Verbraucherschutz-Verbände kritisieren, dass der Gesetzgeber im Zuge der Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung nicht auch das Heilmittelwerbegesetz liberalisiert habe. Der Schutz des Verbrauchers hinsichtlich des „Konsums“ von Brillen sei übertrieben, schließlich seien die Bürger heutzutage in der Lage, trotz eines Rabattangebotes qualitätsbewusst zu entscheiden. Brillen hätten sich durch die Streichung der gesetzlichen Krankenkassen-Zuschüsse zum allgemeinen Konsumgut entwickelt. Insofern sei die Definition als Heilmittel und damit die Regelung durch das Heilmittelwerbegesetz überdenkenswert.
Apollo-Optik hat nun angekündigt, gegen die derzeitige Rechtsprechung vorzugehen – notfalls bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe.„Wir setzen uns dafür ein, dass der Verbraucher sein Recht auf Rabattwieder zurückerhält. Die Bundesbürger sind durch die Streichung der gesetzlichen Krankenkassen-Zuschüsse für Brillen im Zuge der Gesundheitsreform schon genug betroffen. Und besonders bei sozial Benachteiligten und Senioren kommt es durch die aktuelle Entwicklung zu weiteren finanziellen Belastungen“, so Apollo-Optik Geschäftsführer Dr. Theo Kiesselbach. „Außerdem sehen wir das Rabattverbot als unzulässige Einmischung in den liberalen marktwirtschaftlichen Wettbewerb in Deutschland. Für uns stellt sich die Situation nun so dar, als wäre das Rabattgesetz nie gelockert worden“, so Dr. Kiesselbach weiter.