Die sogenannte “Aut-Idem-Regelung” weist den Apotheker an, “das gleiche” bzw. identische Arzneimittel dem Patienten auszuhändigen, welches aber billiger sein sollte, als das bisher verordnete. Der Apotheker wird in diesem Falle nach einem sogenannten Generika-Produkt suchen. Aber was sind steckt eigentlich hinter diesem Begriff, den Patienten nun immer öfter in Apotheken zu hören bekommen? Wir haben dazu die Firma Stada , einen der größten Generika-Anbieter auf dem deutschen Markt gefragt.
Bei Generika handelt es sich um Arzneimittel, die die identischen Wirkstoffe wie die ursprünglich patentierten Arzneimittel der Erstanbieter enthalten. Trotz der hohen Qualität sind Generika erheblich preiswerter.
Pharmaunternehmen lassen sich ihre Arzneimittel aus eigener Forschung patentieren und sichern sich so für viele Jahre ein Monopol bei der Vermarktung dieser Arzneimittel. Das bedeutet, dass diese Unternehmen bei der Preisgestaltung praktisch keine anderen Wettbewerber fürchten müssen, und somit hohe Preise verlangen können. Wenn jedoch die bis zu 25 Jahre andauernde Patentfrist des Erstanbieters für ein Arzneimittel abgelaufen ist, können andere Arzneimittelhersteller wie z.B. STADA diese lange bewährten Arzneimittel ebenfalls herstellen und zu erheblich günstigeren Preisen anbieten. Diese Arzneimittel nennt man Generika.
Viele Generika-Präparate, die STADA herstellt, sind rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Hier können Patienten direkt von den deutlichen Preisunterschieden profitieren. Sie haben hier die Wahl: teurere Präparate des Erstanbieters oder preiswerte Generika (z.B. von STADA), mit identischen Wirkstoffen und gleicher Qualität. Vergleichen Sie doch einfach einmal selbst die Preise! Es lohnt sich fast immer, in der Apotheke gezielt nach freiverkäuflichen Generika-Alternativen zu fragen!
Aber auch die rezeptpflichtigen Generika, die nur der Arzt verschreiben kann, haben erhebliche Einspareffekte in unserem Gesundheitssystem. Und damit ist natürlich uns allen geholfen, denn wir alle wollen, das unser Gesundheitssystem bezahlbar und unsere Krankenkassenbeiträge stabil bleiben. Übrigens: Über 50 % der ärztlichen Verordnungen in Deutschland sind bereits Generika.
Alle in Deutschland zugelassenen Arzneimittel unterliegen den gleichen strengen Prüfungen und Qualitätskontrollen der staatlichen Aufsichtsbehörden wie die Originalpräparate. Auch ein Generikum muss dem jeweiligen Anforderungsprofil ohne jegliche Abstriche in allen Punkten entsprechen. Hierbei entspricht die Wirksamkeit und die Verträglichkeit des Generikums der des ursprünglich patentierten Arzneimittels. STADA stellt hier höchste Qualitätsansprüche. Erfahrung und Sorgfalt in der Entwicklung und Zulassung, Kompetenz in der Produktion garantieren Ärzten und Patienten Produkt- und Therapiesicherheit.
Obwohl es nun also im Hinblick auf die Qualität keinerlei Unterschiede gibt, haben die ursprünglich patentierten Arzneimittel der Erstanbieter doch einen kleinen Unterschied zu den Generika: Sie werden mit einem wohlklingenden Phantasie-Namen verkauft. Generika-Verpackungen sind dagegen ganz schlicht und praktisch: Der Name setzt sich fast immer zusammen aus der Wirkstoff-Bezeichnung und dem Namen des Arzneimittelherstellers (z.B. STADA).