Das Wohlergehen von Millionen Patienten weltweit hängt ab von den so genannten Plasmaderivaten ab. Diagnostik und Therapie allerdings sind in vielen Ländern noch nicht ausreichend entwickelt, so dass angeborene Erkrankungen (wie zum Beispiel Hämophilie) oder erworbene Mangelzustände (wie zum Beispiel Antikörpermangelsyndrom) häufig nicht adäquat behandelt werden.
In Deutschland wie in anderen Industrienationen werden die Patienten dagegen gut versorgt. Die Lebenserwartung und -qualität von Blutern unterscheidet sich beispielsweise nur noch wenig von der eines Gesunden. Dies liegt unter anderem an der kontinuierlichen Weiterentwicklung dieser lebensnotwendigen Medikamente, den Plasmaderivaten.
Plasmaderivate unterscheiden sich von Arzneimitteln mit einem chemisch definierten Wirkstoff in vielerlei Hinsicht. Die meisten Unterschiede beruhen ursächlich auf dem biologischen Ausgangsmaterial, dem Humanplasma. Dieses wird als freiwillige Spende durch die Plasmapherese gewonnen; ein besonders schonendes Verfahren, bei dem die festen Blutbestandteile unmittelbar wieder dem Spender zugeführt werden und lediglich das flüssige Plasma mit den in ihm gelösten Proteinen zurückbehalten wird. Diese Proteine können Menschen bei einer Vielzahl unterschiedlicher Krankheiten fehlen. Sie werden mittels Fraktionierung aus dem Plasma des gesunden Spenders isoliert und voneinander getrennt. Da zur Zeit ca. dreißig verschiedene Proteine therapeutisch nutzbar sind, wird immer eine so genannte Kuppelproduktion angestrebt, um möglichst viele Produkte aus dem gleichen kostbaren Ausgangsmaterial zu gewinnen.
Nachdem die Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner gescheitert sind, liegt nun die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums über Zusatzentgelte vor. Welche Konsequenzen sich daraus für Hämophilie-Patienten ergeben, ist jedoch noch nicht abzusehen. Vieles wird vom Verhandlungsgeschick der einzelnen Krankenhäuser abhängen, die nun individuelle Vereinbarungen mit den Kostenträgern treffen müssen. Allerdings ist bereits jetzt abzusehen, dass nicht alle Häuser der Grundversorgung auch in Zukunft eine stationäre Behandlung von Blutern kostendeckend durchführen können.