Eine kleine Klarstellung vorne weg - wir sprechen hier in erster Linie von Nahrungsergänzungsmitteln, denn diese unterliegen keinerlei Kontrollen durch den Gesetzgeber. Behauptet werden darf schlichtweg fast alles und sogenannte Testimonials, also mehr oder weniger prominente Persönlichkeiten, denen das Produkt “endlich” die lang ersehnte Hilfe brachte, werden dafür bezahlt diese Aussagen zu machen. Der Wahrheitsgehalt dieser “Empfehlungen” ist in aller Regel nicht nachweisbar und sollen in erster Linie davon ablenken, dass wissenschaftliche Nachweise leider nicht gegeben sind. Allerdings, und das sollte fairerweise auch nicht unerwähnt bleiben, der bekannte Placebo-Effekt, also eine einsetzende Wirksamkeit ohne dass man etwas wirksames dem Körper zugeführt hätte, der ist auch hier gegeben. Er hält leider nur selten an.
Je mehr der Internethandel anbietet, desto mehr treten sie auf, die Angebote der wunderwirkenden Heilmittel, die Starlet X und Promi Y wieder wie von Zauberhand ein beschwerdefreies Leben schenkten. Glauben sollte man das nicht. Allerdings, so streng der Gesetzgeber der Pharmaindustrie auf die Finger schaut, so lasch geht er mit den Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln um. Hier ist fast alles erlaubt, denn es kümmert weder Gesetzgeber noch dessen Kontrollorgane.
Lesenswert: Das Buch Wundermittel gegen Krebs? Nahrungsergänzungsmittel auf dem Prüfstand herausgegeben von der Verbraucherzentrale, wo es auch bestellbar ist für € 5.– als Buch, oder als E-Book zum download für € 3.99 ↩
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