Der Gesetzgeber hat die Zuzahlungen begrenzt, die Sie selbst zu tragen haben. Deshalb ist es jetzt an der Zeit abzurechnen - wenn Sie alle Belege gesammelt haben! Denn pro Kalenderjahr müssen Sie nur Zuzahlungen bis zu zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen eigenständig aufbringen. Die Bruttoeinnahmen setzen sich dabei unter anderem aus den Arbeitsentgelten, Renten, Miet- und Zinseinnahmen zusammen. Da aber für Kinder und Ehegatten Familienabschläge vorgesehen sind, kann bei vielen Familien die Höchstgrenze der zu leistenden Zuzahlung tatsächlich niedriger liegen.
Um Ihrer Krankenkasse zu bestätigen, wie viel Sie in diesem Kalenderjahr selbst gezahlt haben, sollten Sie sämtliche Belege bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie teilt Ihnen dann verbindlich mit, bei welchem genauen Euro-Betrag für Ihren Haushalt die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht ist.
Für chronisch Kranke gilt eine niedrigere Obergrenze. Sie haben bereits bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen ihre Belastungsgrenze erreicht.
Der Familienabschlag für den ersten im Haushalt lebenden Angehörigen (Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder bei Alleinerziehenden das erste Kind) ist 4.347 Euro, für jedes weitere Kind jeweils 3.648 Euro.
Für Sozialhilfeempfänger wird der jeweilige Eckregelsatz der Sozialhilfe als jährliches Bruttoeinkommen herangezogen.
Insgesamt kann sich das Sammeln der über das Jahr anfallenden Quittungen also durchaus lohnen, wenn die Summe Ihrer Zahlungen die Belastungsgrenze übersteigt.
Hilfe bei der Ermittlung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze gibt Ihnen der BKK-Zuzahlungsrechner: Sie können kostenfrei im Internet ganz in Ruhe ermitteln, ab welchem Betrag Sie von persönlichen Zuzahlungen befreit sind.