Die EU hat für Bio-Verarbeiter vier neue Zusatzstoffe zugelassen. Als Überzugsmittel für Süßwaren ist künftig Bienenwachs (E 901) aus ökologischer Bienenhaltung und Carnaubawachs (E 903) aus ökologischen Rohstoffen erlaubt. Sowohl Bienen- als auch das von der brasilianischen Palme stammende Carnaubawachs eignen sich besonders, um die Oberflächen von Früchten zu behandeln und sie so vor dem Austrocknen zu schützen. Beide Stoffe waren bisher schon als Trennmittel für die Bioverarbeitung zugelassen.
Als neues Geliermittel ist Gellan (E 418) zugelassen. Es ist geeignet bei Marmeladen, Konfitüren und in Süßwaren. Schon in geringer Konzentration bildet Gellan aus Flüssigkeiten feste, klare Gele. Gellan verbessert die Geliereigenschaften von dem in Bioprodukten häufig eingesetzten Johannisbrotkernmehl. Ebenfalls erlaubt wird der Zuckeraustauschstoff Erythrit (E 968), allerdings nur, wenn er aus ökologischer Produktion ohne Einsatz von Ionenaustauschtechnologie gewonnen wurde.
Für den biologischen Landbau schreibt die EU- Verordnung vor, „den Einsatz von Zusatz- und Hilfsstoffen auf ein Minimum zu beschränken“. Während in der konventionellen Lebensmittelherstellung 320 Zusatzstoffe erlaubt sind, dürfen Bio-Unternehmen theoretisch nun rund 50 verwenden. Die ökologischen Anbauverbände sind aber strenger und kommen mit gut 20 Stoffen aus.
Während Gellan und Wachse relativ unumstritten sind, wird die Zulassung von Erythrit in der Bio-Branche abgelehnt. „Erythrit passt gar nicht zu Bio. Die Herstellung ist mit ökologischen Prinzipien nicht vereinbar“, bewertet Karin Wegner vom Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) den neuen Süßstoff. Kritische Stimmen aus den Bioverbänden beklagen laut dem Portal www.oekolandbau.de, dass bei der Änderung die klare strategische Ausrichtung fehle: „Beispielsweise hat die harmlose Pflanzenkohle keinen erweiterten Einsatzbereich bekommen. Die darf nach wie vor nur bei geaschtem Ziegenkäse und Morbierkäse vorkommen. Dagegen hat die Kommission das von Anfang an umstrittene Erythrit einfach durchgewunken“, bedauert Dr. Friedhelm von Mering vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW).
Während Zusatzstoffe für Bio-Produkte grundsätzlich aus ökologischen Rohstoffen stammen müssen, macht die neue Verordnung bei Lecithin (E322) eine Ausnahme: Es darf bis 2019 auch aus konventioneller Herkunft verwendet werden. Denn Lecithin in Bioqualität ist gegenwärtig nicht in ausreichenden Mengen verfügbar.
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