Die EU Kommission hat eine Verschärfung des Zugangs zu Chlorephedrin beschlossen, einem der Stoffe, der für die Herstellung der illegalen Droge Crystal Meth verwendet wird. Dieser Stoff war bislang legal erhältlich.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, begrüßt dies: „Diese Änderung der EU-Verordnungen zu Drogenausgangsstoffen ist ein bedeutsamer Beitrag gegen die Ausbreitung von Crystal Meth. Der Bund hat das Anliegen Bayerns und Sachsens, den vom Handel und Konsum am meisten betroffenen Ländern, aufgegriffen und zusammen mit Tschechien in Brüssel vertreten. Jetzt hat die EU Kommission gehandelt und den Zugang zu Chlorephedrin erschwert.“ Chlorephedrin fällt zukünftig in die “Kategorie 1” der EU-Verordnungen zu Drogenausgangsstoffen und unterliegt damit sehr starken Handelsrestriktionen sowie strengsten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen.
Damit der unerlaubte Umgang mit Chlorephedrin zudem auch strafbewehrt ist, wird das Bundesministerium für Gesundheit kurzfristig eine Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes in die Wege leiten.
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