Hautkrebsfrüherkennung: Ab dem Alter von 35 Jahren werden die Kosten für das Früherkennungsprogramm im Zweijahresturnus von den Krankenkassen übernommen. Das Programm umfasst ein Vorgespräch durch qualifizierte Ärzte, eine Ganzkörperuntersuchung und eine anschließende Beratung. Wurde früher nur die Untersuchung der Patienten mit dem bloßen Auge von Kopf bis Fuß erstattet, übernehmen die Krankenkassen seit April 2020 auch die Untersuchung mit einem sogenannten Auflichtmikroskop. Weil dieses Instrument Hautveränderungen um das Zehnfache vergrößern kann, ist eine genauere Diagnose möglich – allerdings bieten nicht alle Ärzte das Verfahren an. Über die Regelleistung hinaus haben einige Krankenkassen die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung als Zusatzleistung im Programm. Zum Beispiel in einem kürzeren Turnus als zwei Jahre oder auch für jüngere Versicherte.
Hautkrebsvorsorge: Für Versicherte unter 35 Jahren übernehmen beispielsweise 28 Krankenkassen die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge komplett, wenn diese in einem Turnus von zwei Jahren erfolgt, sieben Kassen erstatten sogar vollständig bei einem einjährigen Turnus. Bei Untersuchungskosten bis zu 50 Euro erstatten insgesamt 13 Anbieter komplett – sieben davon bei einem Turnus alle zwei Jahre, sechs bei jährlichem Turnus. Im Rahmen eines sogenannten Globalbudgets, das Versicherte im Laufe eines Jahres ausschöpfen können, werden beim Zwei-Jahres-Turnus die Kosten unterschiedlich übernommen: Zwei Krankenkassen steuern bis maximal 50 Euro der Kosten bei, eine Kasse bis zu 100 Euro und eine Kasse bis zu 250 Euro.
Speziell die Kosten einer Auflichtmikroskopie für unter 35-Jährige übernehmen 25 Krankenkassen komplett laut Vergleichsportal. Weitere Kassen erstatten vollständig bis zu einem bestimmten Maximalbetrag: eine Kasse bis zu 60 Euro, eine Kasse bis zu 100 Euro und eine Kasse bis zu 250 Euro. Im Rahmen des abschöpfbaren Globalbudgets übernimmt ein Anbieter bis maximal 100 Euro der Kosten einer Auflichtmikroskopie, vier Anbieter liegen zwischen 20 bis 50 Euro Kostenübernahme.
Neurodermitis-Anzug für Kinder: Die juckenden, entzündlichen Hautstellen durch Neurodermitis sind gerade für Kinder eine große Herausforderung – die Neigung zu kratzen ist stark. Spezielle Overalls können dem entgegenwirken. Die Kostenübernahme von Neurodermitis-Anzügen für Kinder gehört zwar nicht zu den gesetzlichen Regelleistungen, einige Krankenkassen übernehmen aber die Kosten ganz oder teilweise. Für die Übernahme der Kosten muss eine Verordnung vom Arzt ausgestellt werden, die dann in der Regel bei einem Kooperationspartner der Krankenkasse eingereicht werden kann. Die Frage, wie und zu welchen Konditionen man einen Neurodermitis-Anzug erhält, klärt man am besten direkt mit der Krankenkasse. 36 Kassen gaben an, dass sie unter diesen Voraussetzungen die Kosten für einen entsprechenden Anzug vollständig übernehmen. Zwei Kassen erstatten maximal bis zu 200 Euro, eine Kasse maximal bis zu 150 Euro und eine Kasse höchstens 100 Euro.
Hausstauballergie: Für Menschen mit Hausstauballergie können spezielle Bettbezüge, sogenannte Encasings, und Matratzenbezüge hilfreich sein. Die Kostenübernahme für diese Hilfsmittel ist gesetzlich nicht geregelt und wird deswegen auch nicht von allen Krankenkassen angeboten. Diejenigen Kassen, die auf Basis einer Verordnung Kosten übernehmen, unterscheiden sich in ihrem Angebot stark. Bei Encasings etwa erstatten zwei Kassen komplett unabhängig von der Kostenhöhe, eine Kasse erstattet bis maximal 119 Euro, drei Kassen zwischen 50 und 100 Euro. Matratzenbezüge werden von 21 Anbietern im Vergleichsportal vollständig übernommen, eine Kasse steuert bis maximal 200 Euro bei, drei Kassen zwischen 100 und 120 Euro. Einige Krankenkassen übernehmen auch Kosten eines Encasings für den Partner.
Lichttherapie bei Neurodermitis oder Schuppenflechte: Bei Hautkrankheiten wie zum Beispiel Neurodermitis oder Schuppenflechte (Psoriasis) können Lichttherapien wie die Phototherapie oder die Heliotherapie unterstützen. Dabei wird elektromagnetische Strahlung mit bestimmten Wellenlängen und Beleuchtungsstärken eingesetzt. Als Zusatzleistung übernehmen sieben Krankenkassen im Vergleichsportal die Kosten dafür unbegrenzt, eine Kasse bis maximal 150 Euro der Kosten und eine Kasse bis maximal 100 Euro. Im Rahmen des abschöpfbaren Globalbudgets erstattet ein Anbieter bis maximal 100 Euro, ein Anbieter bis maximal 50 Euro und ein weiterer bis höchstens 30 Euro. Meistens werden diese Kassenleistungen im Rahmen von Versorgungsverträgen erbracht. Daher ist es ratsam, sich vorab zu erkundigen, bei welchen Leistungserbringern die Kasse die Kosten für die Therapie und in welcher Höhe übernimmt.
Quelle: PM 8.23, Kassensuche GmbH