Corona-Schnelltests boomen im Moment, doch welcher Test ist gut und welcher nicht? Keine Frage, durch die wachsende Zahl an Testanbietern fällt es medizinischen Laien schwer, einen hochwertigen und verlässlichen von einem minderwertigen Schnelltest zu unterscheiden. Dazu kommen oft bewußt falsch formulierte Werbeversprechungen (s.u.) denen man generell mißtrauen sollte. Doch es gibt sechs wichtige Qualitätsmerkmale mit welchen Verbrauchern eine wertvolle Orientierungshilfe geboten wird:
Als Sensitivität (bzw. Spezifität) bezeichnet man die Verlässlichkeit, mit der Schnelltests infizierte (bzw. nicht infizierte) Personen erkennen. Sichere Schnelltests sollten eine Sensitivität von mehr als 95 % aufweisen, d. h. der Test ist in der Lage von 100 Infizierten mindestens 95 verlässlich zu erkennen. Bei der Spezifität sollte der Wert sogar über 98 % liegen
Auch wenn es etwas unangenehm ist, sollten Proben immer in der Nasenregion (Anterio-Nasal) entnommen werden, da Tests aus dem Nasenbereich deutlich zuverlässiger sind als Lutsch- oder Speicheltest. Diese können durch Fremdsubstanzen wie z. B. Essensreste zu leicht verfälscht werden
Schnelltests sollten mindestens 18 Monate haltbar sein. Die EU-Kommission sieht sogar eine Haltbarkeit von mehr als 24 Monaten für die von ihr bestellten Tests vor. Zudem sollten Hersteller eine entsprechende Temperaturbeständigkeit bei kurzzeitigen Unterschreitungen der empfohlenen Lagerungstemperatur nachweisen können
Die Wirksamkeit von Schnelltests sollte durch Studien hinreichend belegt sein. Testhersteller sollten daher wenigstens zwei unabhängige Studien aus verschiedenen Ländern vorweisen können, bei denen mindestens 500 Proben genommen wurden, darunter mindestens 200 positive Testergebnisse
Sichere Tests wurden vor der Markteinführung durch unabhängige Fachinstitute, wie z. B. das Paul-Ehrlich-Institut geprüft
Gerade bei den bald erhältlichen Laientests sollte auf eine verlässliche Handhabung der Tests für Laien geachtet werden. Renommierte Hersteller können diese durch Studien mit mind. 100 Laien vorweisen. Die Ethikkommission empfiehlt zudem, dass die Testdurchführung durch Laien ähnlich erfolgreich sein sollte (95 %) wie bei einer Anwendung durch geschultes Personal. Hilfreich ist hier ein sog. CE-Zeichen mit benannter Stelle, also ein CE-Zeichen mit einer vierstelligen Nummer. Diese gibt an, dass der Test von einer Prüfstelle wie z. B. dem TÜV auf seine Verbrauchereignung getestet wurde.
Formulierungen „durch Bundesagentur für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet/validiert“ oder „über die Liste des BASG zur Eigenanwendung freigegeben“ (Österreich), sind schlicht Fake-News, denn eine Prüfung der Schnelltests findet in beiden Einrichtungen nicht statt.
Ebenso missverständlich kann die Formel „unsere Speicheltests sind auf der PEI-Liste des Paul-Ehrlich-Instituts“ sein. Verbraucher sollten bei dieser Formulierung genau darauf achten, dass nicht nur ein anderes gleichlautendes Testkit gelistet ist und so eine Irreführung vorliegt.
Auch das bloße CE-Zeichen verspricht keine hinreichende Sicherheit… Verbraucher sollten auf ein CE-Zeichen mit vierstelliger Nummer achten.