Am 9. Oktober 24 wird die neue GOÄ der Öffentlichkeit vorgestellt. Zwar ist der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) mit dem vorgelegten Entwurf mehr oder weniger einverstanden. Aber dieses Einverständnis der Fachgesellschaft gilt allerdings nicht für die Kollegen vom BFK (Bundesverband der Fachärzte für Kardiologie in freier Praxis). “Als Vertreter der bayerischen Kardiologen lege der Verband Einspruch gegen die jetzt vorgelegte GOÄneu ein”, heißt es daher auch in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung.
So muss bzw. müssen u. a.
- die Möglichkeit von individuellen Steigerungsfaktoren als conditio sine qua non beibehalten werden
- Freiberufler eine Preiskontingente oder budgetierte Preiskorridore in einer GOÄ nicht akzeptieren
- die Bepreisung vieler Leistungen als unzureichend angesehen werden, da diese auf EBM-Niveau und mit den betriebswirtschaftlichen Anforderungen einer heutigen fachärztlichen Praxis nicht vereinbar ist
- die Kürzung zwei Hauptleistungen der Kardiologie, nämlich Stressecho und Koronarangiographie nicht akzeptiert werden. “Beide Untersuchungen sind nicht durch Technik allein zu erbringen (wie CTs und MRTs in einem Strahlenschutzraum ohne Arzt), sondern nur mit engster persönlicher ärztlicher Zuwendung und im steten körperlichen und sprachlichen Arzt- Patienten-Kontakt. Dies sind höchst persönliche Leistungen am Patienten, keinesfalls nur technische, einfach vermehrbare und an MFA ́s bzw. MTRA ́s delegierbare Leistungen”.
Die in diesem Zusammenhang vom Dachverband BFAV vorgelegte „Regensburger Resolution“ vom 18.9.2024 wird daher voll und ganz unterstüzt.
Quelle: BFK (Bundesverband der Fachärzte für Kardiologie in freier Praxis).
https://www.bfk-verband.de/content/uploads/presse/BFK-Stellungnahme-neue-GOAe.pdf
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