Was im Süden fast normal, das ist im Norden eher außergewöhnlich. Schnee und Eis auf den Strassen! Das letzte Mal war Norddeutschland 1979 eingeschneit. Trotzdem kein Grund, wichtige Wintertipps nicht auch nördlich des Weißwurst-Äquators zu kennen und gegebenenfalls auch berücksichtigen.
Wer einmal die Eisplatte von der Plane eines Lkw auf sein Auto zufliegen sah, wird sich bei Neuschnee stets an die Regel Nummer 1 erinnern: Das eigene Auto muss komplett vom Schnee befreit sein, damit die mitgeführte Dachlawine den Hintermann nicht in Verlegenheit bringen kann. Wer bei der Gelegenheit auch gleich durchs Befreien der Scheiben von Eis für klare Sicht sorgt, hat auch etwas für die eigene Sicherheit geleistet.
Was morgens gern vergessen wird: die Kennzeichen freilegen, und zwar vorne und hinten! Denn ein schneebedecktes Kennzeichen kann fünf Euro, eine nicht vollständig freigekratzte Frontscheibe zehn Euro und ein verschneites Fahrzeugdach bis zu 80 Euro kosten. Wer während der Reinigungsprozedur den Motor schon einmal laufen lässt, der vergeht sich gleich gegen die nächste Vorschrift. Denn wegen der Klimaerwärmung ist das Vorwärmen des Motors verboten.
Fahrer von batterieelektrischen Fahrzeugen stellt die Tour im Winter vor besondere Herausforderungen. Sie müssen nicht nur klären, ob das Ladekabel und die dazugehörigen unterschiedlichen Bezahlkarten an Bord sind, da der sowieso schon knappe Energievorrat von der Kälte angefressen wird. Denn die Batterie hat gern eine bestimmte Betriebstemperatur und die Heizung braucht Strom. Bei der Fahrtplanung sollte niemand seinem E-Auto zu viel zutrauen. Reserven sind beim Batterieauto besonders im Winter wichtig.
Vor Fahrtantritt sollte man nicht nur die dicke Winterjacke, sondern auch klobige Winterstiefel gegen warme bzw. griffige Bekleidung austauschen. Denn glatte Straßen fordern schnelle und gezielte Bewegungen von Hand und Fuß (was mit dicken Moonboots mehr als schwierig ist). Die warme Panzerung gegen Kälte ist (während der Fahrt) da eher hinderlich oder mitunter sogar gefährlich.
Glatte Straßen mögen keine Durchstarter! Die Zurückhaltenden sind hier im Vorteil. Wer sein Fahrpedal sanft behandelt und möglichst wenig Drehmoment auf die Straße bringt, kommt rascher ans Ziel. Für die Freunde der Handschaltung gilt: Anfahren im zweiten oder dritten Gang, am besten mit Standgas und sensiblem Kupplungsfuß. Automatikgetriebe lassen sich auf weniger Moment umschalten und die hochgerüsteten Verbrenner und Elektroautos bieten Fahrprogramme an, die den Wagen zurückhaltend bewegen. In allen Fällen empfehlen sich der Test durch einen Tritt auf die Bremse und ein paar Lenkbewegungen, damit man seine Chancen abwägen kann.
Sind Verkehrsschilder verschneit und nicht mehr erkennbar, ist das kein Freibrief für verkehrswidriges Verhalten. Ist die Bedeutung der Schilder anhand der Form eindeutig erkennbar, bleiben sie weiter gültig. Das trifft beispielswiese auf das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ zu.
Anders sieht es bei Schildern aus, die allein durch ihre Form mehrere Bedeutungen haben können (dreieckige Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Beispiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten). Sind diese zugeschneit oder stark verdreckt, kann vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, sie zu befolgen. Für Ortskundige, die etwa wissen, welche Geschwindigkeiten erlaubt sind, gilt dies allerdings nicht. Außerdem hält sich der Fahrer besser auch auf trockenen Straßen an die Geschwindigkeitsbeschränkung seiner Autoreifen.
Wenn Parkausweise, Parkscheiben oder Umweltplaketten durch den Schnee nicht mehr sichtbar sind, riskiert man kein Bußgeld. Nach der StVO müssen die so im Fahrzeug angebracht werden, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sind.
Der Alptraum aller Autofahrer und ein winterlicher Schreck ist, wenn das Fahrzeug ins Schleudern gerät. Da hilft nur vorsichtiges Gegenlenken. Heißt in der Praxis: Der Fahrer lenkt genau dorthin, wo er auch hinfahren will und versucht so, das Heck wieder „einzufangen“. Bei Glück oder sehr viel Können, kommt der Wagen zurück in die Spur. Reagiert der Wagen nicht auf den ersten Versuch, hilft nur das Bremspedal voll durchtreten. Nur dann kann das ABS-System auch richtig arbeiten. Und lassen sie sich nicht nur das “Rattern” irritieren lassen – es zeigt lediglich die Wirkung des ABS.
Ist die Fahrbahn sichtbar mit Eis überzogen, etwa nach Eisregen oder Blitzeis, hilft nur eins: Auto stehen lassen, Straßendienst abwarten und hoffentlich etwas zum Lesen greifbar haben.
In Deutschland gilt keine generelle, sondern die situative Winterreifenpflicht (auf allen vier Rädern). Konkret bedeutet dies, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Auch die Faustformel von Oktober bis Ostern gilt nur als “Hinweis”, rechtlich hat es keine Relevanz.
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